Erstellt am 14.06.2014 um 16:54 Uhr von blackjack
Erstellt am 14.06.2014 um 17:51 Uhr von AlterMann
Ralffi,
Du meinst, weil die BRM befangen waren? Das sehe ich nicht so. Befangen ist man eigentlich erst dann, wenn es um Beschlüsse gehen, die mich persönlich als Einzelnen bevor- oder benachteiligen können (z.B. Widerspruch gegen die eigenen Kündigung).
Ich bin nicht schon deshalb befangen, weil der Beschluss im BR unter anderem mich als Teil der Belegschaft, einer Abteilung oder eines Teams auch mit berührt.
Erstellt am 15.06.2014 um 11:55 Uhr von Ralffi