Erstellt am 14.06.2014 um 16:08 Uhr von gironimo
Eine interne Stellenausschreibung sollte schon ausssagekräftig sein. Was alles dazu gehört, kann man im Zuge einer freiwilligen BV regeln. Bei einer Angabe zur Entgeltgruppe kommt es ja auch immer darauf an, wie qualifiziert ein Bewerber ist und damit wie qualifizierrt eine Stelle ausgekleidet wird. Es kann also durchaus eine Bandbreite von Tarifgruppen denkbar sein.
Bevor man eine neue Stelle antritt, sollten auch alle Detailfragen geklärt sein und man sollte nicht blind irgend etwas unterschreiben. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, was nach diesem einen Jahr geschieht. Mündliche Zusagen würden mir da nicht reichen.
Erstellt am 14.06.2014 um 17:46 Uhr von AlterMann
Wenn sich für die Stelle eine schon im Betrieb arbeitende Kraft bewirbt, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Der Arbeitsvertrag wird auf die neue Stelle angepasst und befristet - das müsste dann aber eine verdammt gute Stelle sein, dass sich da jemand drauf einlässt- oder
b) der AN wird befristet auf die neue Stelle versetzt. An seinem unbefristeten Arbeitsvertrag ändert sich dann grundsätzlich nichts. So würde ich als AN das vereinbaren wollen.