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Krankheit = Facebookverbot!?

T
TroubleMaker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich bin Elektriker und Betriebsratmitglied in einem größeren Betrieb. Seit einiger Zeit werde ich von gewissen Kollegen und meinem neuen Vorgesetzten genauer beobachtet und jede Kleinigkeit wird ausgenutzt um mir Steine in den Weg zu legen. Z.B. nach 3 wöchiger Krankheit wegen einem verschleppten grippalen Infekt musste ich über 2 Monate auf meine Nachtschichten und Spätschichten verzichten und hatte nur Frühschicht, obwohl mein Arbeitsvertrag ein 3 Schicht Vertrag ist. Hierzu gab es keinerlei Gründe wie z.B. Urlaub oder Krankheit eines, oder mehreren Kollegen. (reine Schikane) Aussage des Chefs: "Er könne besser reagieren und Personaländerungen vornehmen wenn ich erneut krankheitsbedingt ausfalle" (Müsste er dann nicht meine gesamte Abteilung nur noch zur Frühschicht kommen lassen? ;-) )

Um auf das Thema zu kommen.. Ich habe eine Nebentätigkeit die ich in meiner Freizeit ausführe (Kleingewerbe als Fotograf). Als ich mit einem grippalen Infekt zuhause lag, habe ich Fotos auf meine Facebookseite hochgeladen, die ich an einem Wochenende aufgenommen und bearbeitet hatte, für welches es keine Arbeitsunfähigkeit gab.

Mittlerweile wird von meinem Vorgesetzten versucht, hier Wege zu finden um mich abzumahnen.

Hat der Vorgesetzte, bzw. das Unternehmen eine Handhabe wenn ich während meiner Krankenzeit von zuhause aus, via Laptop vom Bett aus Bilder oder Fotos in Facebook stelle!?

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

11.06.2014 um 22:44 Uhr

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was dem Heilungsverlauf nicht schadet. Somit ist der Laptop im Bett in aller Regel kein Problem.

Sollte es sich aber bei den Bildern nicht um einen eindeutig privaten Account handeln, sondern (auch) kommerzielle Interessen des Kleingewerbes dienen, dann hast du evtl. (zu Recht) ein Problem.

A
AlterMann

12.06.2014 um 01:15 Uhr

Hallo Pickel,

den ersten Absatz gehe ich mit.

Beim zweiten habe ich meine Zweifel: Es ist durchaus in Ordnung, weiter einem Gewerbe nachzugehen, wenn dabei der Heilungsprozess nicht gefährdet wird. Wenn also TroubleMaker mit grippalen Infekt nicht gerade im Winter Aufnahmen von Abfahrtsski oder ähnliches gemacht und veröffentlicht hat, braucht er eigentlich nichts befürchten.

Hallo TroubleMaker:

Vielleicht ist es eine gute Idee, wenn Dein BR dem AG einen Brief schreibt mit dem Inhalt, dass eine Benachteiligung von BRM nicht statthaft ist. Dass der BR den Eindruck hat, das BRM TroubleMaker würde wegen der Mitgliedschaft im BR nicht für besser bezahlten Schichten eingesetzt. Die bisherigen nicht stichhaltigen Erklärungen würden diesen Eindruck des BR verstärken. Der AG wird hiermit auffordert, diesen Zustand sofort zu beenden.

T
TroubleMaker

12.06.2014 um 01:28 Uhr

Ich werde mich auch ab sofort wehren, sobald die nächste "Aktion" die gegen mich gestartet wird. Ich habe genügend diskriminierende Maßnahmen kommentarlos und kampflos über mich ergehen lassen. Natürlich habe ich auch eine Art Tagebuch geführt um eventuell vor dem Arbeitsgericht Beweise vorlegen zu können.

Bei Fotos ist es auch einfach nachzuweisen wann diese gemacht worden sind (EXIF Daten) und dass es ein "Verbrechen" oder ein "Verstoß" ist wenn ich aus dem Bett via Laptop Bilder auf meine FacebookSeite meines Kleingewerbes einfach nur hochlade, was auch im Endeffekt nur wenige Mausklicks sind, ist mir auch nicht bekannt und sehe ich auch völlig anders als mein Vorgesetzter bzw. Chef.

Danke schonmal für eure Antworten!

P
paula

12.06.2014 um 02:25 Uhr

hast du deine Nebentätigkeit angezeigt?

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TroubleMaker

12.06.2014 um 02:38 Uhr

Ja, die Nebentätigkeit ist schon lange angemeldet und wurde auch schriftlich vom Betrieb genehmigt, solange meine hauptberufliche Tätigkeit dadurch nicht eingeschränkt wird.

K
Kölner

12.06.2014 um 13:30 Uhr

@TroubleMaker Der Vorgesetzte fährt diese Art der Aktionen? Woher weisst Du das? Ist tatsächlich etwas in dieser Hinsicht geschehen?

Wenn ein Vorgesetzter soche Dinge macht, wie Du sie beschreibst, würden mir hinsichtlich seines detektivischen Interesses noch andere Dinge einfallen, als nur zu sagen, dass man sich dagegen wehren will... Vielleicht weiss der AG ja gar nichts davon, was dieser Vorgesetzte macht!?

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