Erstellt am 10.06.2014 um 18:03 Uhr von gironimo
Es ist zumindest zu befürchten.
Sie hätte sich vor Vertragsunterzeichnung informieren sollen. Aber vielleicht hat sie bis dahin einen neuen Job. Melden muss sie sich ja ohnehin bei der Arbeitsagentur.
Erstellt am 11.06.2014 um 08:55 Uhr von Lexipedia
Es kommt darauf an, was im Aufhebungsvertrag steht!
Erstellt am 11.06.2014 um 09:12 Uhr von Pjöööng
Es ist zwar sinnvoll im Aufhebungsvertrag aufzunehmen, dass im Falle eines Nichtabschlusses eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen würde, aber das ist noch lange kein Garant dafür, dass keine Sperre erfolgt. Weiterhin spielt auch noch eine Rolle was der Arbeitgeber der Agentur auf deren Rückfrage mitteilt.
Erstellt am 11.06.2014 um 09:47 Uhr von zdophers
Meiner Erfahrung nach befindet man sich auf hoher See, vor Gericht und auf dem Amt für Arbeit allein in Gottes Hand.
Erstellt am 11.06.2014 um 11:02 Uhr von blackjack
§ 158 SGB III könnte helfen.
Erstellt am 11.06.2014 um 11:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (blackjack):
"§ 158 SGB III könnte helfen."
Nein! Der dürfte hier nun wirklich nicht einschlägig sein!
Erstellt am 11.06.2014 um 12:04 Uhr von blackjack
Erstellt am 11.06.2014 um 12:11 Uhr von Pjöööng
Ergibt sich aus dem Gesetzestext:
"Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. (...)"
Es geht hier nicht um eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung!
Das Arbeitsverhältnis istwohl kaum ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden (immerhin läuft das Arbeitsverhältnis noch ein ganzes Jahr).
Erstellt am 11.06.2014 um 12:16 Uhr von blackjack
Hast Recht, bin von zusätzlicher Abfindung ausgegangen.