Sperrzeit ALG
eine Kollegin hat einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen mit der Aussage, daß eine betriebsbedingte Kündigung unausweichlich ist. Sie ist von der Arbeit freigestellt, bekommt aber noch 1 Jahr Gehalt gezahlt. Entsteht für sie anschließend eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zum Bezug von Arbeitslosengeld?
Community-Antworten (9)
10.06.2014 um 20:03 Uhr
Es ist zumindest zu befürchten.
Sie hätte sich vor Vertragsunterzeichnung informieren sollen. Aber vielleicht hat sie bis dahin einen neuen Job. Melden muss sie sich ja ohnehin bei der Arbeitsagentur.
11.06.2014 um 10:55 Uhr
Es kommt darauf an, was im Aufhebungsvertrag steht!
11.06.2014 um 11:12 Uhr
Es ist zwar sinnvoll im Aufhebungsvertrag aufzunehmen, dass im Falle eines Nichtabschlusses eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen würde, aber das ist noch lange kein Garant dafür, dass keine Sperre erfolgt. Weiterhin spielt auch noch eine Rolle was der Arbeitgeber der Agentur auf deren Rückfrage mitteilt.
11.06.2014 um 11:47 Uhr
Meiner Erfahrung nach befindet man sich auf hoher See, vor Gericht und auf dem Amt für Arbeit allein in Gottes Hand.
11.06.2014 um 13:02 Uhr
§ 158 SGB III könnte helfen.
11.06.2014 um 13:38 Uhr
Zitat (blackjack): "§ 158 SGB III könnte helfen."
Nein! Der dürfte hier nun wirklich nicht einschlägig sein!
11.06.2014 um 14:04 Uhr
Begründung?
11.06.2014 um 14:11 Uhr
Ergibt sich aus dem Gesetzestext:
"Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. (...)"
Es geht hier nicht um eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung!
Das Arbeitsverhältnis istwohl kaum ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden (immerhin läuft das Arbeitsverhältnis noch ein ganzes Jahr).
11.06.2014 um 14:16 Uhr
Hast Recht, bin von zusätzlicher Abfindung ausgegangen.
Verwandte Themen
Kündigung durch Arbeitnehmer - Sperrzeit?
ÄlterSperrzeit eines Kollegen. Ein Arbeitskollege möchte selbst kündigen, möchte aber die Sperrzeit beim Arbeitsamt nicht. Der Hintergrund seiner Kündigung ist, das er mit dem neuen Geschäftsführer nicht
Durch ärztl. Attest Sperrzeit vermeiden - Wer hat Erfahrung?
Älterhallo zusammen. ich habe ein großes problem. vielleicht kann mir ja jemand einen tip geben. im rahmen eines sozialplanes bin ich unzumutbar (versetzung von a nach b). dies hat der arbeitsricht
Sperrzeit ALG 1
Ältereine kollegin hat einen aufloesungsvertrag bei altem arbitgeber unterschrieben und kurz danach einen neuen arbeitsvertrag bei uns. die frage: wenn sie bei uns in der probezeit entlassen wird, hat das
Sperre des ALG wegen Widerspruch des BR zu einer betriebsbed. Kündigung mit Grund §102, Abs.3, Satz 3?
ÄlterHallo! Folgende Voraussetzungen: Arbeitgeber (AG) (deutschlandweite Niederlassungen), möchte eine Abteilung mit Teams in allen Niederlassungen schließen. Alle Mitarbeiter (MA) sollen eine betriebsb
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P