eine Kollegin hat einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen mit der Aussage, daß eine betriebsbedingte Kündigung unausweichlich ist. Sie ist von der Arbeit freigestellt, bekommt aber noch 1 Jahr Gehalt gezahlt. Entsteht für sie anschließend eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zum Bezug von Arbeitslosengeld?