Erstellt am 10.06.2014 um 13:49 Uhr von Pjöööng
Du meinst die Anhörung zur Kündigung?
Das sind alles einzelne Kündigungen.
Bei der Anhörung zur Kündigung von A nehmen also die BRM B, C, D, E, F, G, und das Ersatzmitglied H teil.
Bei der Anhörung zur Kündigung von B nehmen also die BRM A, C, D, E, F, G, und das Ersatzmitglied H teil.
Die Lösung für die Anhörungen zur Kündigung der BRM C, D, E, F, G und des Ersatzmitgliedes H sei den geneigten Lesern zur Übung und Überprüfung des Lernerfolges überlassen.
Erstellt am 10.06.2014 um 13:56 Uhr von celestro
Hehe ... das war so einfach, das man da nicht drauf kommt.
Danke !
Erstellt am 10.06.2014 um 15:43 Uhr von gironimo
Du meinst die Anhörung nach § 103 BetrVG.
Da wäre es ja dann auch nicht schlimm, wenn keine Beschlussfähigkeit mehr gegeben wäre - der AG braucht ja die Zustimmung .... und wenn man wegen fehlender Beschlussfähigkeit gar keinen Beschluss fassen kann ...
Aber ansonsten sehe ich das wie Pjöööng