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mitteilungspflicht????

J
jogibaer
Jan 2018 bearbeitet

wir haben immer wieder wechselnde praktikanten muss die geschaeftsleitung den betriebsrat eine information geben

1.08304

Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

10.06.2014 um 17:52 Uhr

sehe ich wie Martinez.

Jeder Einzelfall als Anhörung des BR im Sinne des § 99 BetrVG.

Bei den "umfassenden Informationen" durch den AG solltet Ihr mal hinterfragen, was man Arbeitgeberseitig unter Praktikum versteht.

Tatsächlich ein Praktikum (welche Lehrinhalte?)? Billige Aushilfe (Titel verfehlt, Tarifvertrag)? Arbeit zum Nulltarif (§138 Abs. 2 BGB, § 612 BGB)?

M
martinez

10.06.2014 um 13:41 Uhr

nicht nur informieren sondern anhören wie bei Einstellungen §99 BetrVG

B
blackjack

10.06.2014 um 14:23 Uhr

Trifft allgemein nicht zu.

@jogibaer, um welche Art Praktikanten handelt es sich?

L
Lexipedia

10.06.2014 um 15:30 Uhr

Es kommt darauf an! Sind es Schülerpraktikanten oder Studentenpraktikanten (mit oder ohne) Entgelt?

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