Erstellt am 14.08.2013 um 08:55 Uhr von gironimo
Bei einer Versetzung von Betrieb A nach Betrieb B ist es für den Betrieb a eine Versetzung und für Betrieb B eine Einstellung. Beide BRs sind also zu beteiligen.
Erstellt am 14.08.2013 um 10:35 Uhr von Charlys
Hier stellt sich aber Frage ist es eine Versetzung? ........ http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem1 ....... sie werden für 1-2 Wochen zur Aushilfe abgeordnet.
Erstellt am 14.08.2013 um 11:12 Uhr von gironimo
Ich bin der Auffassung, dass die Herren Autoren sich hier missverständlich (weil zu oberflächlich) ausgedrückt haben.
"oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist" (Originaltext des § 95 BetrVG) kann nicht nur mit anderer Ort oder andere Stadt gleichgesetzt werden und das "oder" macht klar, dass eben nicht nur auf die Zeitdauer abstellt werden kann.
So gesehen: Wenn der Hauptbetrieb nicht gerade auf der anderen Straßenseite liegt, wo Spiegelgleich das gleiche zu tun ist, würde ich (wenn es bei mir auf dem Schreibtisch landen würde) erst einmal von einer Versetzung ausgehen. Möge der AG darlegen, warum nicht.
Für den Hauptbetrieb bleibt es aber auf jedem Fall eine Einstellung, da ja AN in die Betriebsorganisation eingegliedert werden.