Mitbestimmung/Mitteilungspflicht
Hallo;
folgende Lage: Eigene MA aus einer anderen Niederlassung werden für ca. 1-2 Wochen versetzt, um im Hauptsitz des Unternehmens, auf Grund erhöhten Arbeitsaufkommens auszuhelfen. Meine Frage: Ist hierzu der BR des Hauptsitzes zu informieren oder besteht für die GL hierfür sogar eine Mitbestimmung / Mitteilungspflicht durch diesen?? Bitte um Rückantworten.
DANKE
Community-Antworten (3)
14.08.2013 um 10:55 Uhr
Bei einer Versetzung von Betrieb A nach Betrieb B ist es für den Betrieb a eine Versetzung und für Betrieb B eine Einstellung. Beide BRs sind also zu beteiligen.
14.08.2013 um 12:35 Uhr
Hier stellt sich aber Frage ist es eine Versetzung? ........ http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem1 ....... sie werden für 1-2 Wochen zur Aushilfe abgeordnet.
14.08.2013 um 13:12 Uhr
Ich bin der Auffassung, dass die Herren Autoren sich hier missverständlich (weil zu oberflächlich) ausgedrückt haben.
"oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist" (Originaltext des § 95 BetrVG) kann nicht nur mit anderer Ort oder andere Stadt gleichgesetzt werden und das "oder" macht klar, dass eben nicht nur auf die Zeitdauer abstellt werden kann.
So gesehen: Wenn der Hauptbetrieb nicht gerade auf der anderen Straßenseite liegt, wo Spiegelgleich das gleiche zu tun ist, würde ich (wenn es bei mir auf dem Schreibtisch landen würde) erst einmal von einer Versetzung ausgehen. Möge der AG darlegen, warum nicht.
Für den Hauptbetrieb bleibt es aber auf jedem Fall eine Einstellung, da ja AN in die Betriebsorganisation eingegliedert werden.
Verwandte Themen
BR-Gündung - wie ist dabei die Mitteilungspflicht an Arbeitgeber oder Dritte?
Hallo, sind gerade beim Gründen eines BR's ( bin im Wahlvorstand). Haben ein kleines Problem über die Definition der Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber ( Geschäftsführung) oder an Dritte ( nicht d
BR-Gündung - wie ist dabei die Mitteilungspflicht an Arbeitgeber oder Dritte?
Hallo, die bei der Betriebsratsgründung an den AG zu übermittelnden Informationen ( z.B. Mitteilung über das Gründen eines BR's, bzw. über Wahlvorstand) besteht kein Problem. Unser Betrieb ist an ein
Mitteilungspflicht Kranke und Elternzeit
Hallo, besteht eine Mitteilungspflicht des Wahlvorstandes gegenüber den Langzeitkranken und in Elternzeit befindlichen Personen dass an einem bestimmten Tag eine Betriebsratswahl stattfindet - um sich
News- Mitbestimmung
Wenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Mitbestimmung / Mitteilungspflicht
Hallo, wie verhält man sich, wenn die GL Einstellungen / Versetzungen / Umgruppierungen usw. vornimmt, und der BR erst mit der Belegschaft informiert wird. Gruß HELPME