Hallo;

folgende Lage: Eigene MA aus einer anderen Niederlassung werden für ca. 1-2 Wochen versetzt, um im Hauptsitz des Unternehmens, auf Grund erhöhten Arbeitsaufkommens auszuhelfen.
Meine Frage: Ist hierzu der BR des Hauptsitzes zu informieren oder besteht für die GL hierfür sogar eine Mitbestimmung / Mitteilungspflicht durch diesen??
Bitte um Rückantworten.

DANKE