Rechtsansprüche bei internen Stellenausschreibungen
Unter http://www.br-wiki.de/Checkliste:_Betriebsinterne_Stellenausschreibung steht beim erforderlichen Inhalt einer internen Stellenausschreibung auch der ZEITPUNKT des Arbeitsbeginns - gibt es dafür einen Rechtsanspruch?
Community-Antworten (1)
05.06.2014 um 20:59 Uhr
Na ja, üblicherweise wird in einer Stellenausschreibung ja stehen, ab wann eine Stelle zu besetzten ist. Das muss nicht unbedingt ein festes Datum sein. Andere Formulierungen wären: -zum nächstmöglichen Zeitpunkt -ab August 2014 oder später u.s.w. Schwierig wird es bei Angaben wie: Wir suchen laufend... Das ist dann in meinen Augen keine Stellenausschreibung mit hinreichend genauen Angaben. Immerhin muss der BR im Rahmen der Personalplanung ja auch nachvollziehen können, ob eine Stelle besetzt wurde oder nicht. Es mag aber Ausnahmen geben.
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