Unser Betriebsratsgremium hat die Personalabteilung aufgefordert in den internen Stellenausschreibungen die vorgesehen Eingruppierung bekanntzugeben. Wir berufen uns hierbei aus §93 Betr.VG und den Kommentar von Fitting mit der Rand-Nr. 7 zu diesem § als Mindestinformation. Die Personalabteilung beruft sich auf einen anderen Kommentar (z.B. Kraft/Wiese), den wir nicht kennen bzw. teilt uns mit, daß es Ihrer Meinunbg nach hierzu kein BGA-Urteil gäbe. Kennt jemand ein derartiges Urteil?

BV haben wir keine. Ausschreibung erfolgt aufgrund Absprache zwischen BR und Personalabteilung.

Danke für den Auszug aus anderem Kommentar. Ist zwar nicht in unserem Sinne, machts aber klarer.