Welcher paragraph regelt es wenn gewerbeaufsicht usw ins haus kommt die BR beteiligung?
Hallo,
Sind ganz neu gewählt(1. BR in der Firma) und hätten mal eine Frage:
Wenn Gewerbeaufsicht, TÜV, Landratsamt zu uns kommt, kriegt der BR nicht bescheid. Nicht das er da war und auch keine Unterlagen.
Hab mal gehört BR kann sogar mitlaufen und muss die Unterlagen in Kopie im Nachhinein bekommen. Stimmt das?
Auf welcher rechtlichen Grundlage können wir das durchsetzen?
Danke im vorraus
Community-Antworten (4)
08.06.2014 um 21:03 Uhr
@ Neulinger
Der BR muss vor Begehungen weder informiert werden noch hat der BR einen Anspruch darauf, mitlaufen zu dürfen.
Aber wenn Ihr mehr als 20 Beschäftigte seid, muss ein Arbeitsschutzausschuß (ASA) gebildet werden > ASIG (ArbeitsSIcherheitsGesetz) und darin müssen zwei BRM vertreten sein. Dann bekommt Ihr die Informationen, die benötigt werden.
Ansonsten einfach mal "Arbeitsschutzausschuß" googlen, dann findest Du genügend seriöse Seiten, die weiter helfen.
10.06.2014 um 09:42 Uhr
@ Hoppel
Das seh ich allerdings ganz anders als du!!
Nimm dir mal den § 89 BetrVG zur Brust.
Hier muss der AG und die GA den BR mit ins Boot nehmen(beratende zwecke usw.) und ihm auch die dazugehörigen Unterlagen zukommen lassen.
Einfach mal googeln Hoppel :)
11.06.2014 um 10:36 Uhr
Vielen Dank für die mühen, viel gebracht hat mir das jetzt allerdings nicht.
der 1 sagt so, der andere so...
War auf Seminar und da wurde so geschwärmt von diesem Forum dass man hier seine fragen richtig gut beantwortet bekommt.
Das kann ich leider nicht bestätigen!!!
Zweimal die selbe frage eingestellt, drei verschiedene Antworten bekommen.
Kann ich nicht weiterempfehlen hier, werde wieder in mein altes Forum wechseln, da geht's wesentlich fachlicher zu wie hier, muss ich schon sagen!! Dauert zwar länger aber wesentlich bessere und antworten...
11.06.2014 um 14:50 Uhr
Wie bist du denn unterwegs ? Hier antworten brm und keine Anwälte oder was auch immer du erwartest. Was denkst du ?
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