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Verletzung Arbeitszeitgesetz / Gewerbeaufsicht

B
BRLOE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Br-Kollegen, hat jemand von Euch Erfahrungen mit Nichteinhaltung von Arbeitszeitgesetzen? Wir sind ein Betrieb mit 140 MA, der seit einigen Jahren "umstrukturiert" wird. Seither wird die Situation für die Beschäftigten immer prekärer. Langjährige MA haben gekündigt, weil sie die Situation teilweise physisch nicht ertragen haben. Arbeitsgerichtstermine hat es bereits gegeben, die aber genau so wenig ernst genommen werden wie abgeschlossene Betriebsvereinbarungen. Wir werden immer weiter vertröstet, "dass es bald besser wird, wenn die Maßnahmen greifen". Nachdem aber bereits vermehrt Krankheitsfälle auftreten, die haarscharf am Burnout vorbeigehen, bzw. vermutlich auch ihre Auslöser darin haben, denken wir über einen weiteren Schritt nach. Es wurde bei uns im Gremium diskutiert, das Gewerbeaufsichtsamt mal zu informieren, haben aber etwas Bedenken, wie die Reaktion des Amtes auf den Betriebsablauf sein wird. Wir wollen ja auch nicht, dass dann ein "Rundumschlag" gemacht wird und der Betrieb erst mal geschlossen wird. Ich denke auch, dass das aus jetziger Sicht nicht wirklich hilfreich wäre.

Nun zu meiner Kernfrage: Gibt es Erfahrungen von Betrieben, die so etwas schon erleben durften (Besuch der Gewerbeaufsicht)?

Wir würden uns sehr über eine Einschätzung von Euch freuen! Vielen Dank schon mal!

1.94106

Community-Antworten (6)

P
paula

19.02.2014 um 12:27 Uhr

geschlossen wird der Betrieb von der Gewerbeaufsicht nicht!

Wenn es Verstöße gibt die sich belegen lassen wird das Amt reagieren und Bußgelder verhängen. Und dann geht das Spiel in die nächste Runde

Wenn der AG so agiert wie von dir beschrieben sollte der BR seine Möglichkeiten nutzen. Das ist aber nicht nur die Gewerbeaufsicht. Auch das BetrVG gibt was her

R
rolfo

19.02.2014 um 12:49 Uhr

Ja, wie paula schreibt, das BetrVG. Mich wundert eigentlich dass es in dem Betrieb das Problem gibt. Überstunden müssen doch vom BR genehmigt werden. Werden sie trotzdem angeordnet, Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht stellen.

S
snooker

19.02.2014 um 13:45 Uhr

Es ist so wie rolfo schon schreibt. Nur wenn der br nicht in die poette kommt und das umsetzt wofuer er gewaehlt wurde, macht er sich zum handlager des ag. Benutzt das betrvg dafuer wo fuer es geschaffen ist,und versucht nicht fuer den ag ausreden zu finden, indem ihr sagt wir wollen ja auch nicht den rundumschlag. Geht die firma den bach runter,tut sie dies so oder so.

B
betriebsratten

19.02.2014 um 15:53 Uhr

Die Arbeitsschutzverwaltung Ffm hat das dieses Jahr als Schwerpunkt-die meisten Banker meinen es würde für Sie nicht gelten. Der BR hat die ganz allgemeine Aufgabe für die Einhaltung der zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze zu achten. Ihr könnt Euch sogar vom Arbeitgeber Listen geben lassen wann wer gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen hat, und ggf. aus welchem Grund (es gibt ja durchaus Gründe wie Gefahren für Leib und Leben, denn Fortbestand des Unternehmens, aber auch Zeiten die nicht als Arbeitszeit gelten etc.)

Und wenn der AG nicht in die Hufe kommt schriftlich unter Fristsetzung androhen dass man sich an die Überwachungsbehörde wendet. Sollst mal sehen wie schnell es der Arbeitgeber regelt dass er keine Arbeitsleistung mehr annimmt welche das Gesetz verletzt-das geht rappizappi :-)

Gruss von den Betriebsratten

G
gironimo

19.02.2014 um 19:30 Uhr

Wenn man sieht, wie in Deutschland in den Betrieben das ArbZG mit Füßen getreten wird, kann man nur zu dem Schluss kommen, die Gewerbeaufsicht ist ein zahnloser Tiger. Es mag regionale Unterschiede geben .....

Ich würde eher die eigenen Möglichkeiten als BR ausschöpfen. Wenn Du schreibst, das BV nicht eingehalten werden oder sogar das Gericht missachtet wird, wäre es an der Zeit sich dem § 23 Abs. 3 Letzter Satz BetrVG zu nähern.

Manchmal geht es halt nicht anders.

B
betriebsratten

01.04.2014 um 14:00 Uhr

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