Erstellt am 02.06.2014 um 20:08 Uhr von Moreno
Ist ja nix Verbotenes sich in Krisenzeiten zur Betriebsratswahl aufstellen zu lassen aber diese Möglichkeit hatten ja alle Kollegen aus der betroffenen Abteilung.
Erstellt am 02.06.2014 um 20:10 Uhr von AlterMann
Hallo wieso,
ja, es gibt sowas wie eine Befangenheit auch im BR-Gremium. Aus Deinen Ausführungen sehe ich nur nicht, wo er denn befangen sein sollte. Dazu gehört doch immer ein konkretes Thema, über dass man im BR beschließen will.
Und ob die GF das BRM weiter beschäftigen w i l l, ist unerheblich. Sie wird kaum anders k ö n n e n. s. BetrVG.
Erstellt am 02.06.2014 um 20:36 Uhr von wieso
wenn ich das jetzt richtig verstehe ist der besagte MA bzw. das BRM durch seine Zugehörigkeit im BR schon gesichert und kann gar nicht mehr gekündigt werden? Kündigungsschutz der BRM ist mir schon bekannt aber in diesem Fall sind die Gegebenheiten ja anders.
Also gehen wir mal davon aus, dass er bislang nicht gekündigt ist.
Er kann nun nicht mehr gekündigt werden weil er im BR ist. Richtig oder falsch?
Wenn in seinem AV steht, dass seine Beschäftigung abhängig vom Bestehen eines bestimmten Auftrages ist und dieser Auftrag demnächst nicht mehr besteht ändert das etwas daran?
Erstellt am 02.06.2014 um 21:27 Uhr von Moreno
Na wenn der
Arbeitsvertrag an so eine Klausel geknüpft ist braucht der Kollege ja nicht gekündigt werden sondern sein Vertrag läuft einfach mit der Fertigstellung der gestellten Aufgabe aus. Ich an seiner Stelle würde schon mal dem Vertrag zur Gewerkschaft oder zum Anwalt gehen und überprüfen lassen.