@paula
Zitat Paula: „Typisch Orion“
Wenn es typisch Orion ist, fragebezogen zu Antworten und sich hier nicht selbst Bausteine zu basteln, liegst Du richtig.
„Ob die Regelung überhaupt gesetzkonform ist, kann man nur entscheiden wenn man sie besonders prüft“
Das ist auch im Orionnebel so und daher dort auch bekannt. War hier aber nicht gefragt. Die Antwort bezog sich inhaltlich auf den Aussagetext und der lautet nun mal: „Der alte Betriebsrat hat z.B. unterschrieben, dass der Chef selbst entscheiden kann, was er mit dem Dienstplan machen kann, ohne den BR vorher fragen zu müssen.“ Und nur darauf bezieht sich auch die Antwort: „Gesetzeskonform dürfte sie wohl nicht sein.“ Und der Rest ist ein Hinweis auf „Hoffentlich“ bekannte Grundsätze.
Da brauche ich auch nicht erst den Inhalt zu prüfen. Zu dem kann hier sowieso keiner etwas sagen, da nicht bekannt. Also muss ich auch nicht meine Antwort so verbiegen, damit sie einen Sinn zu einer nicht gestellten Frage bekommt.
Insofern hast Du natürlich recht mit der Aussage: „Meine Richtung hast Du überhaupt nicht erkannt!“
Ja, es ist richtig. Um zu erkennen was gefragt und zu beantworten ist, bedarf es im Sternbild des Orion keine hellseherischen Kräfte. Um zu erkennen, was Du hier alles hineininterpretierst, vermutest oder sonst wie als Möglichkeit ansiehst, die eine Berücksichtigung erfahren sollte, bedarf dann schon hellseherischer Fähigkeiten.
Ich kann in der Ausgangsfrage auch nur eine Feststellung sehen, und kein hätte Wenn und Aber.
„Das was der BR gemacht hat kann gesetzeskonform gewesen sein.“
So wie es hier angegeben ist, bestimmt nicht. Alles andere gehört in den vielleicht Bereich. War aber nicht gefragt.
„Wir wissen doch nicht was er unterschrieben hat.“
Irrelevant, da auch nicht gefragt.
„Es ist doch nicht unüblich dass der AG Dienstpläne alleine aufstellen darf.“
Natürlich darf er, warum auch nicht. Es sollte ja schließlich auch etwas auf dem Tisch liegen, über das dann ein MBR ausgeübt werden soll, und sei es nur ein Vorschlag. Ob es aber so stehen bleibt, hängt dann von der zwingend Einsetzenden MB ab.
„Und deswegen ist die Regelung noch lange nicht gesetzeswidrig.“
Wenn es so gehändelt wird wie hier angegeben, ist sie das auf jeden Fall!
„Es kommt nämlich immer drauf an was da genau vereinbart ist.“
Im Normalfall natürlich richtig. Die Abtretung eines MBR kann aber nicht vereinbart werden.
Aber um all das hier jetzt diskutierte ging es auch gar nicht. Sondern, nur um eine Antwort auf die gestellte Frage, ohne Hinzuziehung/Berücksichtigung weiterer tausend Optionen.