Erstellt am 30.05.2014 um 11:52 Uhr von gironimo
der GBR muss nicht nach jeder Wahl neu konstituiert werden. er ist eine "Dauereinrichtung" in der nur die Akteure wechseln.
Also macht Euch keinen Stress.
Erstellt am 30.05.2014 um 12:11 Uhr von lancelot
ja aber muss denn nicht ein Vorsitzender gewählt werden???
Erstellt am 30.05.2014 um 14:13 Uhr von Hoppel
@ lancelot
Auch hier hilft der einfache Blick in´s BetrVG ...
§ 51 Geschäftsführung
(1) Für den Gesamtbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 40 und 41 entsprechend.
Es muss folglich ein G-BRV sowie ein Stellvertreter gewählt werden. Und das sollte zügig erfolgen.
http://www.betriebsrat.com/gesamtbetriebsrat