Hallo zusammen! Bei uns soll ein BR gewählt werden (bisher existiert keiner). Wir sind 50 aktiv wahlberechtigte AN auf der Wählerliste, ein weiterer wurde nachträglich mit passivem Wahlrecht raufgenommen, weil noch eine Kündigungsschutzklage anhängig ist. Gemäß GL (und auch des zuständigen Gewerkschaftsekretärs) ist die Prognose für diesen AN wohl die, dass er nicht wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Daraufhin hat der WVS im Wahlausschreiben nun auf ein 3er Gremium entschieden.
Können wir die Wahl anfechten?