Liebe Betriebsräte
Hallo kollegen ich bitte um ihre hilfe
Ich bin 53 jahre alt und seit ca. 33 jahren bei einer Industrie firma mit ungefähr 300 personal beschäftigt. Wir haben auch ein betriebsraat und gehören der ig metall. Da meine arbeit sehr (körperliche belastbarkeit) schwer ist hatte ich letzter zeit ungewollt oft krank gemacht. Habe auch eine 30% ige behinderung.
Prozentuale kranktge waren: 2012 ---> ca. 50% 2013 ---> ca. 30% 2014 ---> ca. 15%
Die firma wollte mir ein integrationskurs einreden wovon ich keine ahnung hab. Ich habe es abgelehnt. Dann haben die mich mit einer kündigung angedroht.
Mein betriebsraat hat die kündigung abgelehnt mit der begründung, dass ich seit 33 jahre erfolgreich gearbeitet hab und das mein arbeitsplatz körperlich sehr ansträngend ist und dadurch auch die kranktage normal wären.
Ich habe jetzt einen brief vom LWL Integrationsamt bekommen was ich ausfüllen muss.
Mein anwallt hat mir auch gesagt das wohl das lwl integrationsamt die kündigung abgelehnt hat und will mit der firma in kontackt kommen.
Können die mich eigentlich kündigen?
Ich bitte um ihre erfahrene hilfe
Mit freundlichen grüssen
Community-Antworten (7)
29.05.2014 um 13:43 Uhr
Da kommt es schom auf mehr Details an. Faustregel: Stimmt das Integrationsamt zu, kannst Du auch gekündigt werden. Stimmt es nicht zu, nicht so leicht.
Aber da Dein Anwalrt den Vorgang ja am Besten kennt, wird er Dir am Besten Auskunft geben können.
Falsch ist aber die Sage, dass Behinderte nicht gekündigt werden können. So gesehen solltest Du auch Angebote des Arbeitgebers aufgreifen (Integrationsangebot).
29.05.2014 um 18:51 Uhr
Hallo, danke nochmals für die antwort. Wie sie es auch sagen mein anwalt ist der top nummer 1 bei der sache ?
Wollte nur mal die äusserungen von euch lieben betriebsräten hören.
Danke nochmals
29.05.2014 um 19:07 Uhr
Mach Dir hier nicht zu viele Sorgen. Bei dieser Ausgangslage kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Integrationsamt hier seine Zustimmung erteilt. Aber selbst wenn dieses passiert, heißt das noch lange nicht, dass der AG mit der Kündigung auch durchkommt. Dein Anwalt dürfte dir dieses auch so mitteilen.
Auch wenn @wischwasch mit dem Hinweis auf eine Sage durchaus richtig liegt, so bestehen hier doch sehr hohe Hürden. Die Schwerbehinderung ist hier auch nur ein zusätzlicher Aspekt. Das Hauptaugenmerk dürfte hier auf die Dauer der Fehlzeiten liegen. Dem gegenüber stehen das Alter, die lange Betriebszugehörigkeit und was wohl am wichtigsten ist, der Arbeitsplatz und die hiermit verbundenen Belastungen.
Da hier ja bereits eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren vorliegt, aber erst jetzt – bei mittlerweile deutlich geringeren Fehlzeiten – diese als ein Kündigungsgrund herhalten sollen, spricht nicht gerade für einen fürsorglich handelnden AG und schwächt gleichzeitig auch seine Handlungsmöglichkeiten.
Aussage Pandaaa: „das mein arbeitsplatz körperlich sehr ansträngend ist und dadurch auch die kranktage normal wären.“ Das halte ich jetzt für eine nicht unbedingt geschickte Stellungnahme des BR. Bestätigt er hierdurch doch auch gleichzeitig, dass er die hier vorliegenden Bedingungen am Arbeitsplatz als unumkehrbar und somit gottgewollt hinnimmt. Besser wäre es gewesen, hier vergleichbare Tätigkeiten und Fehlzeiten anderer Kollegen – aber nur wenn sich hier ein ähnliches Abbild ergibt – dem gegenüberzustellen. Keinesfalls aber solche, zu deren Änderung er selbst schon seinen Teil beitragen müsste.
Auch wäre es nicht ganz unwichtig gewesen, dem AG aufzuzeigen, mit welchen (wahrscheinlich) unterbliebenen Handlungen – die sich schon aus der Fürsorgepflicht ergeben können – hier eine Verringerung der körperlichen Belastungen, zu weniger Fehlzeiten geführt hätten. Eine entsprechende Gefährdungsanalyse vorausgesetzt, bestehen bestimmt Ansatzpunkte - unter Einbeziehung der Fasi und des BA -, hier durch Korrekturen an die Anforderungen des Arbeitsplatzes, auch eine Verringerung der persönlichen Belastungen zu erreichen.
Aussage Pandaaa: „Die firma wollte mir ein integrationskurs einreden wovon ich keine ahnung hab.“ Dazu ist der AG verpflichtet (BEM), das ist normalerweise auch nichts Schlimmes. Allerdings nicht „einreden“, sondern anbieten. Eine Ahnung davon zu haben brauchst du auch nicht. Obwohl sich hier ein „Relatives schlau“ machen, natürlich auch nicht schadet und auch noch relativ kurzfristig möglich ist.
Aussage Pandaaa: „Ich habe es abgelehnt.“ Das ist zwar dein gutes recht, nimmt dem AG aber gleichzeitig auch eine Hürde, die er ansonsten erst einmal überwinden müsste. Gerade hier war es nicht ganz geschickt. Hätte es doch auch dazu führen können, dem AG vor Ausspruch einer Kündigung dazu zu zwingen, vorher auch solche Punkte zu beachten oder gar vor Ausspruch einer Kündigung umzusetzen, die jetzt nur noch unter Zuhilfenahme eines BR und der sonstigen betrieblichen Institutionen (BA und Fasi) zu erreichen sind.
Aussage Pandaaa: „Dann haben die mich mit einer kündigung angedroht.“ Tja, das ist zwar kein guter Stil, und auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber zumindest dokumentiert dieses auch eine gewisse Einstellung zu den fürsorglichen Pflichten und auch einer ev. bestehenden Grundhaltung gegenüber dem ganzen System. Was man gerade bei inhabergeführten Betrieben nicht selten vorfindet. Was aber oftmals dazu führt, dass ein Richter (was aber bestimmt keiner bestätigen wird) dieses auch bemerkt und ein AG hier dann schlechtere Karten hat. Dieses durfte ich – natürlich mit Freude – schon einige Male erleben.
Ich vermute jetzt einmal, dass man die vielleicht letzte Chance vor Erreichen des 55 Lebensjahres (normale Kündigung dann kaum noch möglich) dazu nutzen möchte, dich vorher loszuwerden. Von daher bloß nicht auf eine Abfindung einlassen und unbedingt auf eine Weiterbeschäftigung bestehen. Wenn dein Anwalt dir so etwas empfehlen sollte, such dir sofort einen anderen.
29.05.2014 um 21:35 Uhr
Hallo Jhakka, danke nochmals für die aussagekräftigen stellungnahmen. Sie haben recht und die vermutung mit 55 jahren stimmt.
30.05.2014 um 00:04 Uhr
@Pandaaa ich würde dir/dem BR vorschlagen,eine Gefährdungsanalyse deines Arbeitsplatzes durchführen zu lassen. Dazu würde ich den AG,den Betriebsarzt, die BG, die Krankenkasse, den BR, die SBV ,die GEW & das Integrationsamt zu Rate zu ziehen, um mögliche Verbesserungsprozesse an deinem Arbeitsplatz verwirklichen zu lassen. Dies könnte z.B. eine mechan./elektronische Hebehilfe sein etc...Die Kosten dafür können die genannten(außer BR & SBV) übernehmen!Des weiteren sollte der AG beim Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich für dich beantragen! Sollte alles nicht fruchten, was ist mit einer Versetzung auf einen weniger belastenden Arbeitsplatz?
30.05.2014 um 00:22 Uhr
Hallo laffo,
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das integrationsamt will mit unserem BR in verbindung kommen wegen einer versetzung für eine wenig belastbare arbeitsstelle, ich weiss aber nicht ob dann mein gehalt sich dadurch mindern wurde und oder ob der AG sagen kann für sie haben wir keine leichtere arbeit...
Mfg
31.05.2014 um 01:37 Uhr
@Pandaaa
die Möglichkeit eines weniger belastenden Arbeitsplatzes vs. möglicherweise weniger Gehalt musst du für dich abwägen!!!Alternative wäre Umbau deines jetzigen Arbeitsplatzes oder vielleicht, wenn dies nicht möglich & du einen anderen weiniger belastenden Arbeitsplatz ablehnst...ALG1....ALG2...? Auch du musst in dieser,deiner Situation Farbe bekennen & vorallem Gesicht zeigen..ICH WILL dies & das & ich KANN unter veränderten Bedingungen meinen Vertrag erfüllen!!Aber liebe AGin auch du musst dich in meinem Falle bewegen! Ich habe meine Knochen 33 Jahre für dich hingehalten...MACH was! Ich will arbeiten! Pandaaa nutze die Möglichkeiten eines BEM oder eines Integrationskurses, nimm den BR & die SBV in die Pflicht!!! Ich kann dir nur schreiben, dass in meiner Firma die bisherigen BRV immer bei Krankenrückkehrgesprächen & BEM den MItarbeitern geraten haben keine Stellungnahmen abzugeben! Ich fordere sie dagegen auf alle Missstände unverblümt aufzuzeigen( Zugluft, Kalt/ Hitzebereiche-> Wechsel zwischen diesen, Überkopftätigkeiten, monotone Tätigkeiten, keine Arbeitsplatzrotation, Stress durch Vorgesetzte, Nasenprinzip,etc...& siehe da in der letzten BAS ist dies Thema von Seiten der Personalchefin an den AG herangetragen worden!
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