Cholerischer Chef
Hallo und wieder eine Frage/Problem an Euch. Wir sind ein größeres Altenheim. Der Küchenchef ist ein recht unfreuncllicher Zeitgenosse. Nun ist seit geraumer Zeit auch noch seine Lebensgefährtin mit in der Küche und sie denkt und benimmt sich auch so, als wäre sie die Chefin. Das Personal ist hochgradig unzufrieden um nicht zu sagen gemoppt (ich weiss das darf man nicht so einfach sagen) aber egal was ist, wenn wirklich nicht alles so nach ihrer Nase läuft, dann sagt sie öffentlich das bespreche ich heute abend zuhause, zack. Niemand ist wirklich froh an seinem Arbeitsplatz und ist auch immer auf der Hut bloß nicht aufzufallen oder so. Natürlich kommen dann auch ausser der Liebesten vom Chef auch immer Gemeinheiten vom Chef an die MA. Wir haben schon Bücher mit Konfliktberatung gewältzt zig Taktiken angewendet und und und, aber so langsam geht auch mir die Luft aus, da auch mir gegenüber sich oft von deren Seite im Ton vergriffen wird. Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem "gelöst", lach. Oder eine Blitzidee ich bin jetzt in Richtung Gewerkschaft am überlegen mit Schlichter oder so. Über Tips bin ich sehr sehr dankbar. Anzumerken ist evtl. auch noch das schon einige Kollegen in ärztlicher Behandlung (Nerven) sind. Ich schreibe als BR und der AG weiss auch Bescheid!!!! und tut nichts
Community-Antworten (4)
29.05.2014 um 12:28 Uhr
Wäre noch hilfreich wenn du schreibst ob ihr einen Betriebsrat habt. Es gibt sicher viele Möglichkeiten sich gegen solche Menschen zu wehren er ist ja nur der Küchenchef aber nicht Chef der gesamten Einrichtung oder? Ihr könnt euch beim Arbeitgeber beschweren beim Betriebsrat solltet ihr einen haben, eine gemeinsame Überlastungsanzeige schreiben oder einfach dem Kerl mal nen Kochtopf übern Schädel ziehen :-) ausVersehen natürlich lach
29.05.2014 um 13:56 Uhr
§ 80 BetrVG --- Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgber zu beantragen----
also erst einmal mit dem Arbeitgeber reden - aber selbst auch Lösungsvorschläge haben.
29.05.2014 um 15:27 Uhr
Wäre gut wenn du deine Frage nicht ergänzt sondern eine neue Antwort gibt sonst kommt man sich ein wenig doof vor :-) als Betriebsrat habt ihr doch alle Möglichkeiten diesem treiben Einhalt zu geben notfalls bis zur Einigungsstelle. Glaube nicht das bei diesen Kosten der Ag den Küchenchef weiter rumtoben lässt!
29.05.2014 um 17:31 Uhr
@Sputnik
Bei Beschwerden über das Verhalten empfiehlt es sich vor allem, durch das schriftliche Festhalten von Vorgängen, möglichst in Aktennotizen, die von den Betroffenen unterzeichnet werden, Belege für das gerügte Verhalten zu sammeln. Es sollte wohl auch nicht gleich mit dem "großen Hammer" des § 104 BetrVG zugeschlagen werden. Erst wenn klärende Gespräche nutzlos waren, könnte ein Schreiben an den AG mit der Aufforderung gerichtet werden, das gerügte Verhalten abzustellen. Es genügt, wenn der BR allgemeine Angaben macht. Er ist nicht verpflichtet, zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit dem AG Namen von Zeugen zu nennen. Der AG muss ihm nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 BetrVG glauben.
Wenn das alles nichts genützt hat und erneute Vorfälle die Nutzlosigkeit des bisherigen Handelns belegen, kann das Schwert des § 104 BetrVG in das eigene Handeln einbezogen werden. Es muss dann ja nicht gleich das Verlangen nach Kündigung sein. Oftmals reicht es ja bereits aus - ein Umdenken zu bewirken - wenn diese Möglichkeit im Raume steht.
Neben den Möglichkeiten nach § 104 BetrVG gibt es noch das Beschwerderecht nach § 84 BetrVG und insbesondere nach § 85 BetrVG mit der Möglichkeit, eine Angelegenheit im Einigungsstellenverfahren zu entscheiden.
Ein weiterer Ansatz ist die Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs und Verhalten der AN im Betrieb). Daneben gibt es auch die Möglichkeit des § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, bestimmte Maßnahmen beim AG zu beantragen. Aber alle diese Möglichkeiten sind nur halb so viel wert, wenn nicht gleichzeitig bestimmte, vom BR gerügte Verhaltensweisen des Vorgesetzten und seiner besseren hälfte betriebsöffentlich gemacht und entsprechend diskutiert werden.
Verwandte Themen
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Wie bekommt man chefhörige Kollegen dazu, ihre Augen zu öffnen?
ÄlterUnser Arbeitgeber beutet uns aus, wo er nur kann. Und auch da, wo er eigentlich nicht kann. Es wird verlangt und gefordert ohne jede Gegenleistung. Da muss vor der Arbeitzeit bereits Zeug erledigt sei
Verhaltensbedingte Kündigung
Hallo, MA wurde vermehrt vom AG abgemahnt, aufgrund starker auch menschlicher& cholerischer Ausbrüche, MA wurde vermehrt bereits versetzt, dennoch ohne Erfolg und das gesamte Team ist genervt und gest
Arbeiten mit Mundschutz
ÄlterHallo zusammen. In unserem Industriebetrieb (Automobilzulieferer, 150 MA) stellte sich die Frage, ob ein Mundschutz ratsam ist. Der Chef ist der Meinung, dass ein Mundschutz nicht generell vor Anst
Kompetenzen des Betriebsrats - Darf unser Chef uns verbieten, an Mitarbeiter heranzutreten, wenn es darum geht Vorschläge und Denkanstöße zu unterbreiten oder zwischen ihnen zu vermitteln?
ÄlterHallo Kollegen, unser Chef versucht uns zurzeit Fehler zu unterstellen, wo er nur kann. Folgender Fall ging nun voraus: Ein Parkplatz im Firmenhof konnte angemietet werden. Ein Kollege ging direkt