W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eigentum des Betriebsratsgremium

B
BRBettina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 7er Betriebsratsgremium mit 7 Nachrückern. Zum 30.06.2014 wird unsere Gesellschaft geteilt und aus dem BR-Gremium werden 6 Betriebsräte zu einer anderen Gesellschaft überführt und müssen ihr Mandat niederlegen. Ab 01.07.2014 wird dann das BR-Gremium mit den Nachrückern aufgefüllt. Jetzt ist die Frage? wer bekommt die ganzen Ordner, Unterlagen usw. die dem Betriebrat gehören?? Ich bin der Meinung, dass ist Eigentum des weiterbestehenden BR-Gremiums, oder? Gruß Bettina

57504

Community-Antworten (4)

R
rolfo

26.05.2014 um 13:23 Uhr

Die BR, die im Betrieb im Amt bleiben

X
xumuimhxer

26.05.2014 um 14:55 Uhr

Mal von den Unterlagen abgesehen, habt Ihr auf §21a BetrVG geprüft? In dem Fall hätten die "alten" BRs ein Übergangsmandat -- unabhängig von ihrer Betriebs- und sogar Unternehmenszugehörigkeit.

G
gironimo

26.05.2014 um 15:09 Uhr

und die Frage des § 15 KSchG ist bestimmt auch geklärt worden ....

Ansonsten würde ich hier nicht von "Eigentum" sprechen. Aber die Ordner des "Betriebsrats" - dem Gremium also - bleiben beim Gremium - auch wenn die Akteure wechseln.

Was sollen auch die dann "Nicht-BR" in einem anderen Betrieb mit den Unterlagen Eures BR?

P
paula

26.05.2014 um 16:18 Uhr

ich würde mal sagen: kommt auf den Inhalt der Ordner an....

Pauschale Antworten verbieten sich m.E.

Ihre Antwort