Eigentum des Betriebsratsgremium
Hallo zusammen,
wir sind ein 7er Betriebsratsgremium mit 7 Nachrückern. Zum 30.06.2014 wird unsere Gesellschaft geteilt und aus dem BR-Gremium werden 6 Betriebsräte zu einer anderen Gesellschaft überführt und müssen ihr Mandat niederlegen. Ab 01.07.2014 wird dann das BR-Gremium mit den Nachrückern aufgefüllt. Jetzt ist die Frage? wer bekommt die ganzen Ordner, Unterlagen usw. die dem Betriebrat gehören?? Ich bin der Meinung, dass ist Eigentum des weiterbestehenden BR-Gremiums, oder? Gruß Bettina
Community-Antworten (4)
26.05.2014 um 13:23 Uhr
Die BR, die im Betrieb im Amt bleiben
26.05.2014 um 14:55 Uhr
Mal von den Unterlagen abgesehen, habt Ihr auf §21a BetrVG geprüft? In dem Fall hätten die "alten" BRs ein Übergangsmandat -- unabhängig von ihrer Betriebs- und sogar Unternehmenszugehörigkeit.
26.05.2014 um 15:09 Uhr
und die Frage des § 15 KSchG ist bestimmt auch geklärt worden ....
Ansonsten würde ich hier nicht von "Eigentum" sprechen. Aber die Ordner des "Betriebsrats" - dem Gremium also - bleiben beim Gremium - auch wenn die Akteure wechseln.
Was sollen auch die dann "Nicht-BR" in einem anderen Betrieb mit den Unterlagen Eures BR?
26.05.2014 um 16:18 Uhr
ich würde mal sagen: kommt auf den Inhalt der Ordner an....
Pauschale Antworten verbieten sich m.E.
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