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Online Training in der Freizeit

T
Tesse
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber verlangen, das ich in meiner Freizeit für den Betrieb Onlinetraining machen muss?

80102

Community-Antworten (2)

A
Arkalus

26.05.2014 um 12:14 Uhr

Hi Tesse,

nein, kann er nicht!

Arbeiten (auch Schulungen) sind Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten, also keine Freizeit.

G
gironimo

26.05.2014 um 12:43 Uhr

Außerdem: Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen !!!

Gerade bei der Onlineschulung sollte der BR mit besonderer Sorgfalt eine BV anstreben (§§ 96 ff BetrVG)

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