Online Training in der Freizeit
Kann der Arbeitgeber verlangen, das ich in meiner Freizeit für den Betrieb Onlinetraining machen muss?
Community-Antworten (2)
26.05.2014 um 12:14 Uhr
Hi Tesse,
nein, kann er nicht!
Arbeiten (auch Schulungen) sind Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten, also keine Freizeit.
26.05.2014 um 12:43 Uhr
Außerdem: Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen !!!
Gerade bei der Onlineschulung sollte der BR mit besonderer Sorgfalt eine BV anstreben (§§ 96 ff BetrVG)
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