Erstellt am 26.05.2014 um 10:14 Uhr von arkalus
Hi Tesse,
nein, kann er nicht!
Arbeiten (auch Schulungen) sind Arbeitszeit und entsprechend zu vergüten, also keine Freizeit.
Erstellt am 26.05.2014 um 10:43 Uhr von gironimo
Außerdem: Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen !!!
Gerade bei der Onlineschulung sollte der BR mit besonderer Sorgfalt eine BV anstreben (§§ 96 ff BetrVG)