Erstellt am 28.01.2007 um 10:21 Uhr von Catweazle
@ leeb55,
was sagt denn der TV dazu? Abweichende Regelungen sind für gewöhnlich nicht möglich.
Erstellt am 28.01.2007 um 11:14 Uhr von Heini
Es kommt darauf an.
Besteht der Anspruch auf Überstundenzuschläge aufgrund einer Vereinbarung in einem Tarifvertrag oder des Arbeitsvertrages hat der AG+BR keine Möglichkeiten diesen Anspruch anders zu regeln.
Bestehen keine o.g. Regelungen und wurde der Zuschlag aufgrund einer Betriebsvereinbarung gezahlt, dürfte auch eine Änderung der Zuschläge im Rahmen der betriebliche Lohngestaltung möglich sein.
Erstellt am 28.01.2007 um 17:33 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
denk bitte beim Tarifvertrag an Öffnungsklauseln !!
Der Arbeitsvertrag darf nicht schlechterstellen als in BV , TV , MTV etc. vereinbart !!
Erstellt am 28.01.2007 um 17:51 Uhr von Fayence
Bergmann,
gibt es wirklich keine Arbeitsverträge, die einen AN schlechter stellen dürfen als im TV oder MTV geregelt?
Erstellt am 28.01.2007 um 18:30 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
ohne Öffnungsklausel im TV bzw MTV ?? Vorstellen kann ich mir das schon , aber ist es rechtlich zulässig ??
Erstellt am 28.01.2007 um 18:51 Uhr von Fayence
Bergmann,
damit ich gegen eine Regel "verstossen" kann, muss die überhaupt erst einmal greifen! Die Anzahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist seit Jahren übrigens deutlichst rückläufig. Ist ein AG nicht tarifgebunden, muss es ihn überhaupt nicht jucken, ob ein TV eine Öffnungsklausel hat oder nicht; da hilft auch der §77 Abs. 3 BetrVG nicht weiter.
Die zulässigen Grenzen, die dann eine Bezahlung der ANer ausmacht, werden in diesem Fall durch das BGB gesetzt. Noch nicht sittenwidrig wäre dann z.B. eine Entgeltung der erhaltenen Arbeitsleistung, die max. 30 % unter dem üblichen Tarifniveau liegt.
leeb55,
Du siehst, Deine Frage kann mit diesen spärlichen Angaben nicht beantwortet werden! Worauf basieren denn die 25% Überstundenzuschlag? Greift bei Euch ein TV, wurde eine BV abgeschlossen, sind die 25% im AV festgehalten oder beziehen sich Eure Arbeitsverträge auf einen TV?
Erstellt am 28.01.2007 um 18:56 Uhr von Leeb55
Ich habe im BetrVg den §77 Absatz 3 Gefunden, der Müßte Zutreffen!!
Erstellt am 28.01.2007 um 19:02 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
ich gebe dir vollkommen recht--ich nahm Bezug auf Heini´s Beitrag 50396 !!
@ Leeb55 ,
ich hoffe deine Antwort hat sich mit der von Fayence überschnitten !!
Erstellt am 28.01.2007 um 19:17 Uhr von Leeb55
Unser AG ist bei der BDE Angeschlossen, eine BV haben wier auch die ich mir Morgen ganzgenau Durchlesen werde.
Nochmals Besten Dank .