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Überstundenprozente

L
leeb55
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Miteinander!!

Darf der Brtriebsrat mit dem AG eine Vereibarung Treffen daß die Überstundenprozente (25%) nicht mehr Bezahlt werden. Im Voraus Besten Dank.

5.23209

Community-Antworten (9)

C
Catweazle

28.01.2007 um 11:21 Uhr

@ leeb55,

was sagt denn der TV dazu? Abweichende Regelungen sind für gewöhnlich nicht möglich.

H
Heini

28.01.2007 um 12:14 Uhr

Es kommt darauf an. Besteht der Anspruch auf Überstundenzuschläge aufgrund einer Vereinbarung in einem Tarifvertrag oder des Arbeitsvertrages hat der AG+BR keine Möglichkeiten diesen Anspruch anders zu regeln. Bestehen keine o.g. Regelungen und wurde der Zuschlag aufgrund einer Betriebsvereinbarung gezahlt, dürfte auch eine Änderung der Zuschläge im Rahmen der betriebliche Lohngestaltung möglich sein.

B
Bergmann

28.01.2007 um 18:33 Uhr

@ Heini ,

denk bitte beim Tarifvertrag an Öffnungsklauseln !!

Der Arbeitsvertrag darf nicht schlechterstellen als in BV , TV , MTV etc. vereinbart !!

F
Fayence

28.01.2007 um 18:51 Uhr

Bergmann,

gibt es wirklich keine Arbeitsverträge, die einen AN schlechter stellen dürfen als im TV oder MTV geregelt?

B
Bergmann

28.01.2007 um 19:30 Uhr

@ Fayence ,

ohne Öffnungsklausel im TV bzw MTV ?? Vorstellen kann ich mir das schon , aber ist es rechtlich zulässig ??

F
Fayence

28.01.2007 um 19:51 Uhr

Bergmann,

damit ich gegen eine Regel "verstossen" kann, muss die überhaupt erst einmal greifen! Die Anzahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist seit Jahren übrigens deutlichst rückläufig. Ist ein AG nicht tarifgebunden, muss es ihn überhaupt nicht jucken, ob ein TV eine Öffnungsklausel hat oder nicht; da hilft auch der §77 Abs. 3 BetrVG nicht weiter.

Die zulässigen Grenzen, die dann eine Bezahlung der ANer ausmacht, werden in diesem Fall durch das BGB gesetzt. Noch nicht sittenwidrig wäre dann z.B. eine Entgeltung der erhaltenen Arbeitsleistung, die max. 30 % unter dem üblichen Tarifniveau liegt.

leeb55,

Du siehst, Deine Frage kann mit diesen spärlichen Angaben nicht beantwortet werden! Worauf basieren denn die 25% Überstundenzuschlag? Greift bei Euch ein TV, wurde eine BV abgeschlossen, sind die 25% im AV festgehalten oder beziehen sich Eure Arbeitsverträge auf einen TV?

L
Leeb55

28.01.2007 um 19:56 Uhr

Ich habe im BetrVg den §77 Absatz 3 Gefunden, der Müßte Zutreffen!!

B
Bergmann

28.01.2007 um 20:02 Uhr

@ Fayence ,

ich gebe dir vollkommen recht--ich nahm Bezug auf Heini´s Beitrag 50396 !!

@ Leeb55 ,

ich hoffe deine Antwort hat sich mit der von Fayence überschnitten !!

L
Leeb55

28.01.2007 um 20:17 Uhr

Unser AG ist bei der BDE Angeschlossen, eine BV haben wier auch die ich mir Morgen ganzgenau Durchlesen werde.

Nochmals Besten Dank .

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