Erstellt am 25.05.2014 um 16:09 Uhr von nicoline
In seiner Funktion als BRV niemand. Aber der BRV ist auch nicht der Vorgesetzte der BRM!
Erstellt am 25.05.2014 um 16:53 Uhr von Kölner
Ach. Der AG ist nicht der vorgesetzte in mancherlei Beziehung? Und wie sieht es mit dem Gremium aus? Keine informationspflicht?
Erstellt am 25.05.2014 um 17:15 Uhr von wischwasch
Der "Vorgesetzte" ist das BR-Gremium
Erstellt am 26.05.2014 um 08:08 Uhr von xumuimhxer
Hier muss man unterscheiden:
Die Person, die BRV ist, hat natürlich in der Organisationsstruktur des Unternehmens eine normale Arbeitsstelle und damit einen Vorgesetzten. Aber die Weisungsbefugnis dieses Vorgesetzten erstreckt sich nicht auch BR-Tätigkeiten.
Die Praxis, BRs in eine "BR-Abteilung" zu versetzen, sehe ich kritisch. Dies entspricht nicht der Idee hinter dem BetrVG und macht die Gleichbehandlung der BRs schwieriger.
Erstellt am 26.05.2014 um 08:24 Uhr von Hartmut
Hallo Sputnik, wir hatten das Thema hier mal vor langer Zeit auf dem Tableau. Schwierig wird's, wenn ein BRM zu 100% freigestellt ist, denn dann hat es in der ganzen Firma keinen 'Vorgesetzten'. Für den Fall muss geklärt werden, wer über Urlaub zu unterrichten ist, über Gleittage, Krankheitstage etc. Denn Selbst-Beurlaubung gibt's auch für BRM nicht.