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Teildienst neuerdings

P
Paulinschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ,ich hab seit längerem nichts mehr hier gefragt weil es langsam wächst ,der Br . Ich hatte mich auch schon mal vorgestellt is aber schon was her .ziemlich neuer Br ca.halbes Jahr ,eine Schulung ,und wir sind eine Jugendherberge mit 3 Br Mitglieder . Meine Frage ,ein Mitarbeiter von uns soll jetzt erstmals einen teildienst machen.er hat davon nichts im vertrag stehen.es sieht so aus ,6.45 Uhr anfangen 4 St arbeiten nach Hause und abens 17 Uhr wieder anfangen 4st arbeiten. Dazu kommt er ist auch nicht gefragt worden . Müssen wir das akzeptieren. Ich hab schon mal im Arbeitszeit Gesetz nachgelesen aber dazu nichts gefunden,bin aber auch noch nicht so fitt damit. Schon mal danke fürs lesen.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.05.2014 um 18:21 Uhr

So lange der BR seine Mitbestimmung nicht ausgeübt und dem Dienstplan / Arbeitszeitverteilung nicht zugestimmt hat, läuft erst einmal gar nichts. Siehe § 87 BetrVG, Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage.

Bei Nichteinigung können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen.

Mitbestimmung heißt in diesem Zusammenhang nicht nur eine "Richtigkeitskontrolle" nach dem Motto: Gesetz sagt ja, Arbeitsvertrag sagt ja - also sagt auch BR ja. Das wäre zu kurz gesprungen.

Mitbestimmen heißt auch inhaltlich mitgestalten: Also könnt Ihr eigene Vorschläge machen, wie die Dienste besser verteilt werden und z.B. auch das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit berücksichtigt werden kann.

Und dann wird verhandelt.

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