Erstellt am 22.05.2014 um 07:40 Uhr von Lexipedia
Und? Was ist die Behinderung des Betriebsrats, Wo wollen Sie sich nicht ans BetrVG halten?
Meine Glaskugel kann ohne diese Infos keine Antwort geben....
Weil es gibt im BetrVG Muss oder Soll (Kann) Vorschriften und wenn die Mehrheit das genauso sieht?
Also mehr Input bitte!!!
Außerdem kann ein Betriebsrat sich nicht selbst behindern sondern seine Amtspflicht nur verletzen!
Erstellt am 22.05.2014 um 09:28 Uhr von gironimo
§ 23 Abs. 1 BetrVG:
Mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Wenn also genügend AN das auch so sehen ....
Oder Du suchst Hilfe bei der Gewerkschaft....
Erstellt am 22.05.2014 um 15:50 Uhr von Oskar
§ 23 Abs. 1 BetrVG wird wegen mangels an Interesse der Belegschaft nicht ziehen. Es kommen Antworten da können wir sowieso nichts ändern. Daher kann der BRV treiben was er will.
Eine Gewerkschaft gibt es nicht.
Erstellt am 22.05.2014 um 16:19 Uhr von Oskar
Ok, das wird lang
Die Mehrheit der Arbeitnehmervertretung sieht sich in unserem Betrieb als Arbeitgeberschützer.
Wir sind 11 Mitglieder, fragen zur Freistellung werden abgelehnt und als Drückeberger bezichtigt.
3 von uns wollten ein Grundseminar besuchen das wurde vom BRV abgelehnt mit der Begründung dass es zu teuer sei. Ein in House Seminar wurde in erwägung gezogen was uns nicht gefällt.
Wir haben kein BR Büro und auch keine Telefone zur verfügung. Wir könnten Abteilungstelefone benutzen natürlich alles indiskret. Antwort des BRV, wir benötigen kein Büro.
Der neue ist der alte BRV, auf meine Frage was mit den Protokollen der letzten 4 Jahre geschah war die Antwort, es gibt keine. Ist für die Mehrheit auch kein Problem. Zukünftige Protokolle werden vom Schriftführer in einem Gemeinschaftsbüro getätigt mit viel Puplikumverkehr (Diskretion?).
Ich vermute sehr stark das der BRV auch Internas weitergibt.
Protokolle sollten abgeheftet werden ich frage mich nur wo?
Der BRV steht neben seiner Anstellung im Betrieb privat mit dem Chef in Geschäftlichem Kontakt. Profitiert natürlich davon Gefälligkeiten zu erweisen.
Themen wie Arbeitsschutzgesetze, Mobbing, Sexuelle Belästigung, Ausländerfeindlichkeit, Arbeitszeit und Überstunden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3) werden nicht erwähnt oder als nichtig abgehandelt.
Der Wunsch des BRV ist es das der Chef uns ein Laptop zur verfügung stellt das beim BRV bleibt.
Eins für 11 :) ich könnte nur noch brechen.
Ich möchte das alles nicht von zu Hause machen weil es mir/uns verwährt wird vom BRV.
Es gibt eine Unmenge an Gesetzesverstößen wo kann man ansetzen?
Die 25% Lösung greift nicht aus Gründen, es wird sich sowieso nichts ändern.
Danke
Erstellt am 22.05.2014 um 16:33 Uhr von gironimo
Ich fürchte - da kann dir nur die Gewerkschaft weiterhelfen, wenn ansonsten niemand mitzieht.
>Eine Gewerkschaft gibt es nicht.< Die gibt es in dem Moment, wo Du Mitglied wirst.
Erstellt am 22.05.2014 um 18:10 Uhr von Oskar
Das habe ich auch schon in erwägung gezogen doch bliebe diese dann passiv? 25% Regelung?
Stehe ich dann nicht genauso hilflos dem gegenüber?