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Sitzung während Freistellungstag rechtswidrig

D
dirgni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, ein BRM ist wöchentlich für 10 Stunden für Betriebsratsarbeit freigestellt. An einem Tag, an dem 8 Stunden "im BR- Büro" gearbeitet wird, findet auch die Sitzung des Betriebsausschusses statt. ca. 1,5 Std. (Die restlichen 2 Stunden werden an einem anderen Tag für Sprechstunde genutzt) Eine Kollegin im BR-Gremium behauptet jetzt, die Sitzung des Betriebsausschusses müsste außerhalb der Freistellung stattfinden, weil die Freigestellte sonst dem Arbeitgeber diese Zeit schenkt.!? Alle anderen Ausschussmitglieder wären mit der fallweisen Freistellung im Vorteil. Während ich das hier schreibe, merke ich wie hirnrissig diese Frage ist, aber ich brauche eine Antwort, um der Kollegin sagen zu können, dass diese Sitzung innerhalb der Freistellung völlig legitim ist. Wer ist da anderer Meinung?

99505

Community-Antworten (5)

A
Arbeitgeber Akzeptiert

21.05.2014 um 18:09 Uhr

Es geht hier nicht darum, was man verschenkt, sondern schlicht, wie viele Stunden notwendig sind. Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass in eurem Betrieb 10 Stunden vielleicht schon mehr als ausreichen und der Mitarbeiter ansonsten anfangen würde, Däumchen zu drehen.

Böse Zungen mögen zwar behaupten, dass einige Mitarbeiter dann lieber den ganzen Tag hier schreiben, aber das sind sicherlich Gerüchte ;-)

Also: Wenn 10 Stunden reichen, dann reichen die. Wenn 10 Stunden nur exkl. Sitzung reichen, dann müssen eben mehr Stunden freigestellt werden.

Dass aber eine Sitzung ursprünglichste BR-Arbeit darstellt und somit in die Tätigkeit des freigestellten BRM fällt, ist ohne Zweifel Fakt.

E
Erdenbürger

21.05.2014 um 18:06 Uhr

Wo für hast du denn die Freistellung bekommen? Ich gehe davon aus um BR Arbeit zumachen. Nichts anderes ist Deine Sitzung und das kannst du wohl noch ganz allein entscheiden, wie du Deine Freistellung Sinnvoll für Deine BR Arbeit einsetzt.

P
Pjöööng

21.05.2014 um 18:09 Uhr

Was machen denn dann die 38er? Die dürfen dann gar nicht mehr an Sitzungen teilnehmen?

M
Moreno

21.05.2014 um 22:50 Uhr

Also Arbeitgeber einen grösseren Schwachsinn hab ich hier selten gehört. Wenn viel Betriebsratsarbeit in einer Woche zu tun ist dann wird die gemacht ohne wenn und aber nur muss sich das Betriebsratsmitglied beim Vorgesetzten abmelden wenn er mehr Zeit als die 10 Stunden benötigt.

G
gironimo

22.05.2014 um 11:50 Uhr

Jedes BR-Mitglied ist frei darin, nach "pflichtgemäßen Ermessen" selbst darüber zu entscheiden, wann und wie viel Zeit für den BR erforderlich ist.

Das der AG da eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung stellt (und der BR darauf eingeht), mag als rein arbeitsorganisatorische Maßnahme anzusehen sein. Letztendlich kann es aber dadurch nicht zu einer Beschränkung der BR-Arbeit (und damit Zeit) im Sinne des § 37 BetrVG führen.

Beste Lösung: Die 10 Stundenregelung aufgeben. Sie grenzt den BR unzulässig ein (und sei es nur in den Köpfen).

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