Erstellt am 21.05.2014 um 16:06 Uhr von Erdenbürger
Wo für hast du denn die Freistellung bekommen? Ich gehe davon aus um BR Arbeit zumachen. Nichts anderes ist Deine Sitzung und das kannst du wohl noch ganz allein entscheiden, wie du Deine Freistellung Sinnvoll für Deine BR Arbeit einsetzt.
Erstellt am 21.05.2014 um 16:09 Uhr von Pjöööng
Was machen denn dann die 38er? Die dürfen dann gar nicht mehr an Sitzungen teilnehmen?
Erstellt am 21.05.2014 um 16:09 Uhr von Arbeitgeber
Es geht hier nicht darum, was man verschenkt, sondern schlicht, wie viele Stunden notwendig sind. Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass in eurem Betrieb 10 Stunden vielleicht schon mehr als ausreichen und der Mitarbeiter ansonsten anfangen würde, Däumchen zu drehen.
Böse Zungen mögen zwar behaupten, dass einige Mitarbeiter dann lieber den ganzen Tag hier schreiben, aber das sind sicherlich Gerüchte ;-)
Also: Wenn 10 Stunden reichen, dann reichen die. Wenn 10 Stunden nur exkl. Sitzung reichen, dann müssen eben mehr Stunden freigestellt werden.
Dass aber eine Sitzung ursprünglichste BR-Arbeit darstellt und somit in die Tätigkeit des freigestellten BRM fällt, ist ohne Zweifel Fakt.
Erstellt am 21.05.2014 um 20:50 Uhr von Moreno
Also Arbeitgeber einen grösseren Schwachsinn hab ich hier selten gehört. Wenn viel Betriebsratsarbeit in einer Woche zu tun ist dann wird die gemacht ohne wenn und aber nur muss sich das Betriebsratsmitglied beim Vorgesetzten abmelden wenn er mehr Zeit als die 10 Stunden benötigt.
Erstellt am 22.05.2014 um 09:50 Uhr von gironimo
Jedes BR-Mitglied ist frei darin, nach "pflichtgemäßen Ermessen" selbst darüber zu entscheiden, wann und wie viel Zeit für den BR erforderlich ist.
Das der AG da eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung stellt (und der BR darauf eingeht), mag als rein arbeitsorganisatorische Maßnahme anzusehen sein. Letztendlich kann es aber dadurch nicht zu einer Beschränkung der BR-Arbeit (und damit Zeit) im Sinne des § 37 BetrVG führen.
Beste Lösung: Die 10 Stundenregelung aufgeben. Sie grenzt den BR unzulässig ein (und sei es nur in den Köpfen).