Erstellt am 21.05.2014 um 14:41 Uhr von Pjöööng
Wenn das verlassende BRM tatsächlich verhindert ist, ist ggf. auch kurzfristig das nächste Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 21.05.2014 um 16:12 Uhr von Arbeitgeber
... und natürlich die ganu normalen Prozesse der Mitarbeiter einhalten: Also evtl. abmelden und Minusstunden nehmen, Arztbesuch bestätigen lassen etc pp.
Erstellt am 21.05.2014 um 20:14 Uhr von gironimo
Wichtig für Beschlussfassungen: In der Sitzungsniederschrift vermerken, dass ein BR-Mitglied die Sitzung verlassen hat und um xxxUhr wieder gekommen ist.
Erstellt am 21.05.2014 um 20:15 Uhr von pillepalleTR
@Arbeitgeber: der wichtige Termin ist selbstverständlich betrieblich bedingt!
Erstellt am 22.05.2014 um 09:47 Uhr von wwschilla
Hallo,
nach meiner Ansicht, muss es auf der Teilnehmerliste vermerkt werden.
Mir fallen jetzt keine Gründe ein, die es rechtwertigen ein Ersatzmitglied für die Zeit nachzuladen.
Denn Betriebsbedingt gilt nicht als Abwesenheitsgrund.