Hallo miteinander :-)

Eine rein theoretische Frage, weil ich mit der Recherche über die Wahl eines GBR / KBR Vorsitzenden nicht weiterkomme.

Wie genau wird der/die Vorsitzende gewählt, nach Anzahl der mitgebrachten Stimmen aus dem Betrieb, oder nach Köpfen (jedes Mitglied hat dann eine Stimme)? Ist die Abstimmung geheim, bzw kann ein Mitglied eine geheime Abstimmung beantragen? Wie gewährleistet man die Geheimhaltung, wenn doch aus der Anzahl der mitgebrachten Stimmen auf das abstimmende Mitglied geschlossen werden kann?

Falls jemand da passende Stellen in den Gesetzen bzw passende Urteile kennt, wäre ich dankbar.