Erstellt am 04.04.2006 um 19:29 Uhr von BMW
Hallo anfänger
Schau dir den § 27BtrVG an
Gruß BMW
Erstellt am 04.04.2006 um 23:28 Uhr von Fayence
Hallo anfänger,
Eurer Befürchtung von der 17er Liste übergangen zu werden, könnt Ihr nur durch Bildung von Koalitionen entgehen.
Die Ausschuss-Mitglieder können nämlich im Rahmen einer Listenwahl gewählt werden. Dieses Verfahren dürfte Euch ja geläufig sein.
Falls in Eurem BR eine Geschäftsordnung existent ist, würde sich ein vorheriger Blick in diese lohnen. Es könnte dort z.B. die Wahl der Ausschuss-Mitglieder geregelt sein.
"Minderheiten" sind im BR bzgl. der Besetzung von Ausschüssen nicht zwingend zu berücksichtigen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.04.2006 um 06:55 Uhr von anfänger
Danke euch für die schnelle Info. Leider liegt da genau unser Problem wir habenes hier mit dem §28 zu tun und alles was ich bisher darüber gelesen habe bestätigt meine Befürchtung das wir als minderheit bei einer minimal (3) besetzung der Asusschüsse übergangen werden. Ich werde mal versuchen weiterhin irgendwas brauchbares zu erlesen, dennoch danke nochmal für die Hinweise.
Erstellt am 05.04.2006 um 08:13 Uhr von Fayence
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=5241&nav=search&keyword=ausschuss
Anfänger,
die einzige Möglichkeit besteht in der Bildung von Koalitionen. In dem o.g. Thread ist u.a. ein Rechenbeispiel aufgeführt.
Erstellt am 05.04.2006 um 16:50 Uhr von anfänger
danke für den weiteren Hinweis. Da ich auch absoluter Neuling bin und diese d'hondt Rechnung auch verstehen will und mir dazu diesbezüglich heute genaueres erklären habe lassen von den älteren Leuten habe ích nun folgendes.
Die Ausschüsse sollen mit 3 Personen besetzt werden und da wir traurigerweise die sogenannte "Opposition" bilden sind wir auch nach d'hondt draussen wir müssten eine Listen verbindung aller 3 kleinen Listen hinbekommen und das ist leider nicht möglich(innerpolitisch wenn ich mal so sagen darf) bei unserem Rechenbeispiel benötigen wir allerdings 6 Stimmen zwecks verhältnis das bei ca. 5,6 liegen würde .
Da diese Ausschüsse nicht mit minderheitenschutz versehen sind werden wir demnach nicht in den entsprechenden Ausschüssen ein Mitspracherecht bekommen. Es sei den es wäre irgendein anderes Recht anwendbar auf diesen Fall. Was ich mitlerweile schon mitbekommen habe dreht sich hier alles nur um "Juristendeutsch" sollte es also ein anderes Recht geben das zur Anwendung gebracht werden kann ?? Welches würde da möglichkeit finden ?
Gruß Anfänger
Erstellt am 05.04.2006 um 17:03 Uhr von Fayence
anfänger,
der Betriebsausschuss muss durch mind. 5 BR besetzt sein. Der BRV und sein Stellvertreter sind gesetzt und 3 BR´s sind zusätzlich zu wählen.
Anderes Recht ist nicht anwendbar. Jetzt noch nicht gleich aufgeben, vielleicht sind Deine Befürchtungen völlig umsonst.
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.04.2006 um 22:35 Uhr von anfänger
Ich möchte gar nicht aufgeben sowas liegt mir fern dann hätte ich gar nicht angefangen :) aber wie steht es beim betriebratsausschuss das ist ja das eigentliche thema den ausschuss werden wir nahc d'hondt wahrscheinlich erreichen aber die restlichen aller ausschüsse werden dadurch bei einer 3 Pers. besetzung nicht durch die minderheiten begleitet werden können.