Erstellt am 20.05.2014 um 11:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (takkus):
"Unser ArbG hat einen ArbN genommen, 2 Tage auf der an eine Stelle des Betriebes gesetzt um beobachten zu lassen, ..."
Ist dieser Arbeitnehmer als Beobachter eingestellt? Nein? Sitzt er sonst regelmäßig an dieser Stelle des Betriebes? Nein? Also haben sich die Umstände unter der er seine Arbeitsleistung zu erbringen hatte in dieser zeit erheblich geändert? Hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Versetzung eingeholt?
Erstellt am 20.05.2014 um 12:57 Uhr von takkus
@ Pjöööng
Satz 1: nein
Satz 3: nein
Satz 4: ja
Satz 5: nein
Erstellt am 20.05.2014 um 13:00 Uhr von pillepalleTR
" Hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Versetzung eingeholt?"
Welche Versetzung? Die nach § 95 Abs. 3 BetrVG? Also die, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet?
Erstellt am 20.05.2014 um 13:08 Uhr von takkus
Also- es ist Niemand versetzt worden! Der Kollege gehört zum Qualitätsmanagement und hat 2 Tage die Kolleginnen und Kollegen in ihren Wegen vom OP zur ITS und wieder zurück beobachtet. Wer geht über die PatSchleuse zurück, wer über die PersSchleuse und schleust sich neu ein.
Erstellt am 20.05.2014 um 13:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (pillepalleTR):
"Also die, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet?"
Nein, die andere! (Ist doch eigentlich logisch)
Zitat (takkus):
"Der Kollege gehört zum Qualitätsmanagement und hat 2 Tage die Kolleginnen und Kollegen in ihren Wegen vom OP zur ITS und wieder zurück beobachtet. Wer geht über die PatSchleuse zurück, wer über die PersSchleuse und schleust sich neu ein."
Hmmm... dann wird es schwieriger. Habt Ihr eine BV zu den vorgeschriebenen Wegen?
Erstellt am 20.05.2014 um 16:52 Uhr von pillepalleTR
@Pjöng:
achso die andere! Du meinst die, für die es keine Rechtgrundlage gibt. Ich verstehe!
Erstellt am 20.05.2014 um 16:54 Uhr von pillepalleTR
@kaktus:
meiner Meinung nach kann der AG solange überwachen und beobachten lassen, wie er will. Die Frage, die euch interessieren sollte ist, was ist die Konsequenz aus den Beobachtungen bzw. der Überwachung.
Da würde ich ansetzen, nachfragen und so mit dem AG in einen Dialog diesbezüglich treten.
Erstellt am 20.05.2014 um 17:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (pillepalleTR):
"achso die andere! Du meinst die, für die es keine Rechtgrundlage gibt. Ich verstehe!"
Dass Du etwas verstehst muss ich bezweifeln.
Du hast doch die eine Form der Verstezung aus dem § 95 benannt (länger als ein Monat) und ich schrieb, dass ich die andere meinte. Ist doch eigentlich nicht so schwer!
Allerdings hat sich das durch takkus Antwort bereits erledigt.
Erstellt am 20.05.2014 um 20:27 Uhr von pillepalleTR
Pjöng, mir war schon lange klar, dass du nur die andere meinen kannst. Also die, die nicht länger als 1 Monat dauert und die nicht in §95 gemeint ist. Wollt nur ganz sicher gehen, dass du auch die richtige meinst. Die andere halt!
Doch, doch. Jetzt bin ich mir wirklich vollkommen sicher, dass ich dich absolut richtig verstanden habe.
Ehrlich!
Erstellt am 20.05.2014 um 20:55 Uhr von Pjöööng
Sorry pillepalle, bisher dachte ich, Su würdest Dich nr so blöd anstellen.
Hast Du den § 95 schon mal GELESEN?
"Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs,
die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet,
ODER
die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."
Wenn es nicht die länger als ein Monat ist, welche ist es dann?
Erstellt am 20.05.2014 um 21:28 Uhr von pillepalleTR
Seit wann muss man eigentlich Gesetze LESEN?
Das war mir bisher nicht bewußt.
Aber ich werd mir das Gesetz als Urlaubslektüre im August zu Gemüte führen, ok? Hoffentlich gibts auch'n Happy End!
Erstellt am 20.05.2014 um 23:01 Uhr von Schlaumeier
Spätestens dann, wenn man bemerken möchte, dass es neben den zwei hier etwas strittig diskutierten Möglichkeiten, auch noch eine Dritte beim 95er gibt, bei der ein BR dann aber Sendepause hat.
Erstellt am 20.05.2014 um 23:12 Uhr von Snooker
@Schlaumeier
Redest Du davon ob der AG bei einer Belegschaftsstärke unter 500 MA überhaupt Auswahlrichtlinien einführt? Denn wenn ich das richtig habe hat der BR hier kein Iniziativrecht
Erstellt am 20.05.2014 um 23:55 Uhr von Schlaumeier
Nein, ich Rede vom dritten Fall. Dieser wurde ja bisher Unterschlagen.