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Arbeitnehmerüberwachung?

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Tachchen auch, ich hab mal eine Frage zum §87 Abs. 1 und Abs. 6 BetrVG. Unser ArbG hat einen ArbN genommen, 2 Tage auf der an eine Stelle des Betriebes gesetzt um beobachten zu lassen, ob ArbN einer einzelnen Abt. sich daran halten, den vorgeschriebenen Weg von OP auf ITS und dann von ITS über die PersSchleuse benutzen. Den Begiff Compliancemessung halte ich hier für grenzwertig und meine fast, hier wird edr ArbN nicht technisch (87/ 6) überwacht, aber immerhin in seinem bestimmten Verhalten überwacht. Wenn es u. U. nach 87/1 oder 87/ 6 nicht mitbestimmungspflichtig sein sollte, meine ich jedenfalls ist es Informationspflichtig. Wie seht ihr das. Danke.

1.251014

Community-Antworten (14)

P
Pjöööng

20.05.2014 um 13:41 Uhr

Zitat (takkus): "Unser ArbG hat einen ArbN genommen, 2 Tage auf der an eine Stelle des Betriebes gesetzt um beobachten zu lassen, ..."

Ist dieser Arbeitnehmer als Beobachter eingestellt? Nein? Sitzt er sonst regelmäßig an dieser Stelle des Betriebes? Nein? Also haben sich die Umstände unter der er seine Arbeitsleistung zu erbringen hatte in dieser zeit erheblich geändert? Hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Versetzung eingeholt?

T
takkus

20.05.2014 um 14:57 Uhr

@ Pjöööng

Satz 1: nein Satz 3: nein Satz 4: ja Satz 5: nein

P
pillepalleTR

20.05.2014 um 15:00 Uhr

" Hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates zu dieser Versetzung eingeholt?" Welche Versetzung? Die nach § 95 Abs. 3 BetrVG? Also die, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet?

T
takkus

20.05.2014 um 15:08 Uhr

Also- es ist Niemand versetzt worden! Der Kollege gehört zum Qualitätsmanagement und hat 2 Tage die Kolleginnen und Kollegen in ihren Wegen vom OP zur ITS und wieder zurück beobachtet. Wer geht über die PatSchleuse zurück, wer über die PersSchleuse und schleust sich neu ein.

P
Pjöööng

20.05.2014 um 15:27 Uhr

Zitat (pillepalleTR): "Also die, die vorraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet?"

Nein, die andere! (Ist doch eigentlich logisch)

Zitat (takkus): "Der Kollege gehört zum Qualitätsmanagement und hat 2 Tage die Kolleginnen und Kollegen in ihren Wegen vom OP zur ITS und wieder zurück beobachtet. Wer geht über die PatSchleuse zurück, wer über die PersSchleuse und schleust sich neu ein."

Hmmm... dann wird es schwieriger. Habt Ihr eine BV zu den vorgeschriebenen Wegen?

P
pillepalleTR

20.05.2014 um 18:52 Uhr

@Pjöng: achso die andere! Du meinst die, für die es keine Rechtgrundlage gibt. Ich verstehe!

P
pillepalleTR

20.05.2014 um 18:54 Uhr

@kaktus: meiner Meinung nach kann der AG solange überwachen und beobachten lassen, wie er will. Die Frage, die euch interessieren sollte ist, was ist die Konsequenz aus den Beobachtungen bzw. der Überwachung. Da würde ich ansetzen, nachfragen und so mit dem AG in einen Dialog diesbezüglich treten.

P
Pjöööng

20.05.2014 um 19:04 Uhr

Zitat (pillepalleTR): "achso die andere! Du meinst die, für die es keine Rechtgrundlage gibt. Ich verstehe!"

Dass Du etwas verstehst muss ich bezweifeln.

Du hast doch die eine Form der Verstezung aus dem § 95 benannt (länger als ein Monat) und ich schrieb, dass ich die andere meinte. Ist doch eigentlich nicht so schwer!

Allerdings hat sich das durch takkus Antwort bereits erledigt.

P
pillepalleTR

20.05.2014 um 22:27 Uhr

Pjöng, mir war schon lange klar, dass du nur die andere meinen kannst. Also die, die nicht länger als 1 Monat dauert und die nicht in §95 gemeint ist. Wollt nur ganz sicher gehen, dass du auch die richtige meinst. Die andere halt!

Doch, doch. Jetzt bin ich mir wirklich vollkommen sicher, dass ich dich absolut richtig verstanden habe. Ehrlich!

P
Pjöööng

20.05.2014 um 22:55 Uhr

Sorry pillepalle, bisher dachte ich, Su würdest Dich nr so blöd anstellen.

Hast Du den § 95 schon mal GELESEN?

"Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, ODER die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."

Wenn es nicht die länger als ein Monat ist, welche ist es dann?

P
pillepalleTR

20.05.2014 um 23:28 Uhr

Seit wann muss man eigentlich Gesetze LESEN? Das war mir bisher nicht bewußt. Aber ich werd mir das Gesetz als Urlaubslektüre im August zu Gemüte führen, ok? Hoffentlich gibts auch'n Happy End!

S
Schlaumeier

21.05.2014 um 01:01 Uhr

Spätestens dann, wenn man bemerken möchte, dass es neben den zwei hier etwas strittig diskutierten Möglichkeiten, auch noch eine Dritte beim 95er gibt, bei der ein BR dann aber Sendepause hat.

S
Snooker

21.05.2014 um 01:12 Uhr

@Schlaumeier Redest Du davon ob der AG bei einer Belegschaftsstärke unter 500 MA überhaupt Auswahlrichtlinien einführt? Denn wenn ich das richtig habe hat der BR hier kein Iniziativrecht

S
Schlaumeier

21.05.2014 um 01:55 Uhr

Nein, ich Rede vom dritten Fall. Dieser wurde ja bisher Unterschlagen.

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