Tachchen auch, ich hab mal eine Frage zum §87 Abs. 1 und Abs. 6 BetrVG. Unser ArbG hat einen ArbN genommen, 2 Tage auf der an eine Stelle des Betriebes gesetzt um beobachten zu lassen, ob ArbN einer einzelnen Abt. sich daran halten, den vorgeschriebenen Weg von OP auf ITS und dann von ITS über die PersSchleuse benutzen. Den Begiff Compliancemessung halte ich hier für grenzwertig und meine fast, hier wird edr ArbN nicht technisch (87/ 6) überwacht, aber immerhin in seinem bestimmten Verhalten überwacht. Wenn es u. U. nach 87/1 oder 87/ 6 nicht mitbestimmungspflichtig sein sollte, meine ich jedenfalls ist es Informationspflichtig. Wie seht ihr das. Danke.