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Arbeitnehmerüberwachung (Außendienst) durch Detektive - Mitbestimmung des betriebsrats?

B
BSchmidt
Jan 2018 bearbeitet

Unterliegt eine Überwachung von Außendienst-Kollegen durch Detektive (wenn Foto's gemacht werden und Notizen) der Mitbestimmung des Betriebsrates. Gibt es hierzu einschlägige Urteile der Arbeitsgerichte?

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Community-Antworten (5)

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S.Holmes

02.06.2006 um 06:26 Uhr

Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren (Beschluß 26.03.91 BAG 1 ABR 26/90)

P
p.g.

02.06.2006 um 09:27 Uhr

lies Dir mal die Komentierung im Fitting Ausgabe 23 § 87 RN 224 und 225 durch. Danach hat der Betriebsrat sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht.

Z
Z.Ickig

02.06.2006 um 10:04 Uhr

@ p.g. Das Bundesarbeitsgericht sieht das aber anders. Hier Auszüge aus der Begründung der Entscheidung 1 ABR 26/90:

"Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats ist nicht begründet. Der Betriebsrat kann nicht verlangen, daß der Arbeitgeber den Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung der Prüfer solange unterläßt, bis der Betriebsrat einem solchen Einsatz zugestimmt hat. Der Betriebsrat hat hinsichtlich des hier streitigen Einsatzes von Privatdetektiven zur Überwachung der Prüfer kein Mitbestimmungsrecht."

P
p.g.

02.06.2006 um 10:17 Uhr

Aber wie lässt sich dann die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht mit dem BetrVG vereinbaren. Das ist doch ein Widerspruch.

Z
Z.Ickig

02.06.2006 um 10:47 Uhr

Lies doch einfach mal die ganze Entscheidung, vielleicht wird es dann klarer. Der Text ist (in Auszügen) sogar hier auf der Seite zu finden:

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053062.php

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