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Anmeldung von Betriebsratssitzungen

T
triene
Jan 2018 bearbeitet

Wie rechtzeitig müssen Betriebsratssitzungen angemeldet werden? Reicht es, wenn wir uns ein paar Minuten vor der Sitzung bei unserem Vorgesetzten abmelden (auch wenn wir in dieser Zeit Telefondienst hätten)? Wir sind ein kleiner Betrieb mit 40 Mitarbeitern und sind deshalb alle nicht voll von der Arbeit frei gestellt. Danke im Voraus für eine Antwort!

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Community-Antworten (7)

W
Werner

17.08.2005 um 14:12 Uhr

Moin Triene, normal muß der BRV doch rechtzeitig man sagt "drei Tage" vorher zur Sitzung einladen. Dann wäre auch genug Zeit für den AG Ersatz zu besorgen oder anders einzuteilen. Was anderes wäre eine außerordentliche Sitzung da sind dann auch die Fristen kürzer.

FB
Frank B.

17.08.2005 um 14:16 Uhr

Es gibt nach dem BetrVG die Frist von drei Tagen, diese ist damit sich die Mitglieder auf die Sitzung vorbereiten können, dazu gehört auch die Mitteilung an den Vorgesetzten. Ihr solltet, wenn regelmäßige Sitzungen macht, den Vorgesetzten schon bei Bekanntgabe des Termins informieren. Bei ausserordentlichen Sitzungen, z.B. bei Anhörung zur fristlosen Kündigung, solltet ihr euch besser absprechen. Soetwas sollte man in der Geschäftsordnung regeln.

V
viktor

17.08.2005 um 15:37 Uhr

Also ich denke auch, so etwas sollte man einmal grundsätzlich mit dem Vorgesetzten klären. So früh wie möglich, damit erst gar kein Streit aufkommt - muß ja nicht sein bei reinen Formalitäten. Trotzdem sei unterstrichen, dass es keine genaue Frist gibt

W
Werner

17.08.2005 um 16:30 Uhr

deshalb schrieb ich:! "man sagt 3 Tage" Die rechtsprechung tendiert aber auch dahingehend sowie die meisten Kommentierungen des BetrVG.

S
stern

17.08.2005 um 20:22 Uhr

Hallo zusammen,

Vorschlag: Legt doch fest, an welchem Tag und um welche Uhrzeit die ordentliche BR-Sitzung stattfindet (ausfallen kann man diese immer mal lassen, wenn nichts ansteht) und teilt dies dem AG mit, der kann dann im Voraus planen und ihr könnt sagen, dass diese Termine bekannt sind. Schreibt am besten mithinein, dass wenn keine Sitzung stattfindet, dies den Vorgesetzten rechtzeitig mitgeteilt wird. Betriebsratsarbeit hat Vorrang, gerade wenn man nicht freigestelltes BR-Mitglied ist.

Mit Grüßen

N
nochnefragedazu

10.08.2007 um 13:27 Uhr

Hallo,

ist zwar ein altes Thema, aber immer wieder aktuell.

Zu dem von Stern erstellten Vorschlag, den Termin für die regelmäßige ordentliche Sitzung festzulegen, habe ich eine Frage:

Wir haben jetzt festgelegt, und auch den AG informiert, dass wir uns 14 tägig am Tag X von dann bis dann treffen.

Müssen wir trotzdem eine Einladung an die BR-Mitglieder rausschicken, und die dann auch ca. 3 Tage vorher?

Oder können wir davon ausgehen, dass jeder ja "eh" Bescheid weiß, dass er/sie zu diesem Termin zu erscheinen hat?

Danke für Antworten

L
Lotte

10.08.2007 um 14:00 Uhr

nochnefragedazu, auf jeden Fall muss die TO rechtzeitig raus, damit die BRMs sich auf die Sitzung vorbereiten können. Eine Einladung ist nicht mehr notwendig, schadet aber auch nicht, wenn die TO eh an alle gehen muss. Dann behält man auch den Überblick hinsichtlich der Ladung von Ersatzmitgliedern. Die müssen ja auf jeden Fall geladen werden.

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