Erstellt am 16.05.2014 um 13:02 Uhr von shyysh
Ist bei uns auch so geregelt per BV. Dafür wird Reisezeit bei normalen Dienstreisen vergütet bis zu 12 Stunden insgesamt (Arbeitszeit und Reisezeit). Wir fanden es ok, wenn die MA bei Seminaren auch etwas beisteuern müssen, es kommt ihnen ja auch persönlich zugute.
Erstellt am 16.05.2014 um 16:25 Uhr von gironimo
Das sehe ich nicht unbedingt so. Wenn AN zu Seminaren geschickt werden, ist die Fahrt dort hin doch eine Dienstfahrt. Zumindest bis 10 Std. müssten abrechenbar sein.
Allerdings wären all möglichen Dinge mit zu diskutieren. Zumindest sollte also die im Hause geltende Reiserichtlinie für Dienstfahrten gelten.
Im Zuge seiner Mitbestimmung bei der betrieblichen Fortbildung wäre dieser Punkt tatsächlich mit regelbar. Wenn aber überhaupt eine Selbstbeteiligung des AN ins Spiel kommt, würde ich doch stark abgrenzen, wer der "Verursacher" für eine Fortbildung ist und wer "Haupt-Profiteur" ist. Wenn z.B. der AG die Arbeitsbedingungen so ändert, das eine Fortbildung notwendig wird, um die neuen Arbeitsmethoden überhaupt anwenden zu können, müsste aus meiner Sicht als BR und Interessenvertreter auch der AG die Kosten voll tragen.