Reisekostenerstattung
Ich habe mich zu einem BR-Seminar angemeldet. Unmittelbar danach habe ich Urlaub beantragt. Kann ich die Reisekosten für die Hin- und Rückreise voll beantragen, obwohl ich die Rückreise erst eine Woche nach Seminarende antrete?
Community-Antworten (1)
16.05.2014 um 09:35 Uhr
@CableManager Nein! Es müssen der dienstliche und private Anteil getrennt werden. BFH-Urteil vom 21.09.2009 GrS 1/06 Hier ist ein Link zum Thema: http://www.krudewig-steuermedien.de/fileadmin/dateien/buecher/Blick_ins_Buch_Kombinierte_Reisen_Seiten_77-83__wks-Steuerverlag_.pdf Steht unter dem Punkt 7.1.2
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