Löschen von Mails
Hallo,
bei uns in der Firma stehen die neuen Wahlen an, wir (der jetzige Betriebsrat) haben uns eine Frage gestellt. Wie sieht es mit dem Mail-Postfach des Betriebsrates aus, könne wir die Mails löschen? Oder müssen wir diese behalten und dem neuen BR übergeben, hier dreht es sich auch um Beschwerden von Mitarbeitern. Wir sind uns da nicht sicher, aber die Beschwerden sind ja an uns gerichtet, nicht an den neuen Betriebsrat. Bei uns lassen sich auch Mitarbeiter aufstellen, die eine Führungsposition bei uns haben (keine Leitenden Angestellten), da kann sicher die eine oder andere Mail interessant für die neuen Mitglieder des Betriebsrates sein. Das wollen wir nach Möglichkeit verhindern, aber wie sieht es Rechtlich aus? Wie gesagt, ich rede nicht von Protokollen und Beschlüssen etc., nur von E-Mails.
Vielen Dank schon einmal.
Community-Antworten (2)
15.05.2014 um 02:09 Uhr
Zu deinem Beispiel der Beschwerde: die Beschwerde wurde nicht an die Personen des BR gerichtet, sondern an den BR als Institution. Also müsste auch die Nachfolgeinstitution, der neue BR, diese Informationen haben. Denn es könnte sein, dass ein Beschwerdeführer irgendwann mal nachfragt, was aus seine Beschwerde geworden ist. Insbesondere offizielle Beschwerden an den BR nach §85 BetrVG sollten meines Erachtens nicht nur in Mails sondern in einem anderen Medium archiviert sein.
Mails, die aber an den BR in eher inoffizieller Weise gerichtet wurden, muss der neue BR nicht unbedingt haben.
Ich verstehe dein Anliegen, aber man sollte halt aufpassen, dass es nicht eine "Behinderung der BR-Arbeit" gibt, und zwar durch den alten BR, der wichtige Informationen vorenthält. Stellt vielleicht eure eigenen Vorbehalte gegen den neuen BR etwas zurück und fragt lieber: "ist es für die Belegschaft wichtig, dass der neue BR bestimmte Informationen besitzt?"
15.05.2014 um 02:54 Uhr
Der scheidende BR hat die Informationen weiterzugeben die noch von rechtlicher Relevanz sind bzw.sein können.
Von daher dürften sicherlich über 90% der alten E-Mails zu vernichten sein (insbesondere wenn siepersonenbezogene Daten enthalten). Deshalb sollte man schon während der Amtszeit die E-Mails entsprechend in die passenden Kategorien speichern.
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