Unsere BR-Wahl (vereinfachtes Verfahren) findet übermorgen (14. Mai) statt. Soeben erfahren wir von einer Kollegin, dass sie, bedingt durch einen Todesfall in der Familie, an der Wahlversammlung nicht teilnehmen kann. Nun sind das leider weniger als 3 Tage, die als Frist für die Beantragung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe festgelegt ist.
Bedeutet das, dass wir auf die Stimme dieser Kollegin verzichten müssen?