Erstellt am 11.05.2014 um 04:38 Uhr von frohnau
Hallo, das Ergebnis ist nicht ausschlaggebend sondern das was ihr in der konstituierenden Sitzung Beschliest. Du solltest für dich selber wissen , wie Stark du dich für die Kollegen machen kannst und willst. Viel Erfolg und Glück in deiner Amtszeit.
Erstellt am 11.05.2014 um 07:19 Uhr von Oblatixx
> Oder ist es ratsam , lieber nen 3,4 oder 5 Rang einzunehmen ?
Es gibt keine "Ränge" im Betriebsrat, sondern es werden Funktionen vergeben. Neben dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter wird man weitere Aufgabengebiete verteilen, damit nicht die Arbeit an einem allein hängen bleibt.
Ansonsten sind alle gleichgestellt.
Erstellt am 11.05.2014 um 09:28 Uhr von nicoline
*Bin ich jetzt aufgrund der mehr stimmen der 1ter Vorsitzende ?*
Nein, bist Du nicht! Der/die Vorsitzende wird in der konstituierenden Sitzung aus der Mitte der gewählten Betriebsratsmitglieder gewählt. Es gibt keine Vorteile für einen BRV, aber einen Haufen mehr Arbeit als für alle anderen BRM. Wenn Du nicht BRV werden möchtest, stell dich einfach nicht zur Wahl.
Erstellt am 11.05.2014 um 10:00 Uhr von scmidtstefann
Sorry das ich meine Frage hier stelle zur konstituierenden Sitzung.
Was ist wenn ein BR Mitglied zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung Urlaub hat, muss dann ein Ersatztmitglied eingeladen werden?
Erstellt am 11.05.2014 um 10:05 Uhr von nicoline
ja, dann muss ein Ersatzmitglied geladen werden. das ordentliche Mitglied kann aber auch während des Urlaubs an der konstituierenden Sitzung teilnehmen, wenn es möchte, es muss dem WV nur mitgeteilt werden.
Erstellt am 11.05.2014 um 17:50 Uhr von schnegge
Danke für die schnellen Antworten
Da die konstituierenden Sitzung erst noch ist , wollte ich mich nur vorher informieren und mich schon ein wenig darauf vorbereiten und nicht ganz uninformiert an die Sache heran gehen!
Ich scheue mich auch nicht , neue Aufgaben und Herausforderungen anzunehmen und mich denen zu stellen. Ich dachte nur , das es vll ratsamer ist , einer Person den Vortritt als 1 ten Vorsitzender zu lassen , der in diesem Bereich , mehr Erfahrung hat , als ein Neuling , deshalb auch meine Frage.
Erstellt am 12.05.2014 um 09:57 Uhr von Tulpe
Der Vorsitzende ist ein normales BR Mitglied. Entscheidungen werden vom ganzen Gremium Beschlossen und der Vorsitzende trägt diese nach außen. Er hat nicht mehr Rechte und Pflichten wie ein normales Mitglied. Außer er bekommt noch zusätzliche Aufgaben (Schriftführer usw). Aber dies wird vom Gremium Beschlossen.
Erstellt am 12.05.2014 um 12:14 Uhr von Niemand
Das ist doch völliger Quatsch, daß ein Vorsizender nicht mehr Plichten hat. im §26 sind die Plichten geregelt. Auch an anderen Stellen ist der Vorsizende benannt.
ER muss zur Sitzung einladen und die Top`s benennen. Er muss wenn es beschlossen wurde Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Er muss den BR in der Einigungsstelle vertreten. Er ist der Ansprechpartner der Geschäftsleitung.
Ich würde der Fragestellerin raten sich mit der Kollegin, die die zweit meisten Stimmen erhalten hat sich ab zu sprechen, damit ihr euch bei der konstituierenden Sitzung gegenseitig vorschlagen könnt. Du solltest dich erst mal als Stellvertreter vorschlagen lassen und der Kollegin den Vortritt lassen.
Ganz wichtig ist aber, daß du nun ganz schnell die nötigen Kurse machst und auch die weiter Ausbildung für den Vorsitz