Erstellt am 10.05.2014 um 21:34 Uhr von Teufel
Ab 15 Uhr wird keiner mehr reingelassen.
Die Kollegen , die da sind können noch wählen.
Aber so viele werden das ja eh nicht sein.
Bei uns waren fast alle stimmen bis 16 Uhr abgegeben.
Um 1745 Uhr war die letzte Kollegin da. 18 Uhr war Ende.
Erstellt am 11.05.2014 um 07:08 Uhr von Hartmut
Ich meine, Teufel, es ist genau anders herum: Wenn die Wahl bis 15 Uhr geht, dann geht sie bis 15 Uhr und nicht bis zB 15:05, sprich bis der letzte Mohikaner, der noch in der Schlange stand, sich endlich bequemt hat. Denn die Wahl kommt nicht überraschend, und die Wahllokale sind oft stundenlang geöffnet gewesen. Höchstens wer schon den Stimmzettel in der Hand hat und auf der Wählerliste abgehakt ist, sollte noch abgeben, zur Vermeidung von Unstimmigkeiten. Ansonsten ist Schicht im Schacht.
Keinen (mehr) hereinzulassen ist nicht akzeptabel, da sich ja die Stimmauszählung gleich anschließen soll, und die ist betriebsöffentlich. Im Gegenteil: Alle, nun auch die Leitenden und die unter 18-jährigen, sind jetzt herzlich willkommen.
Erstellt am 11.05.2014 um 08:43 Uhr von gironimo
Und was machst Du mit dem verspäteten Bus voller Kollegen, die gerade noch in letzter Minute das Wahllokal betreten? Dürfen da nur die ersten beiden wählen?.
Ich denke auch, die die da sind wählen noch. Nach der Zeit kommt keiner mehr rein. Zur Auszählung dann schon.
Erstellt am 11.05.2014 um 09:01 Uhr von Hartmut
Was die Wahlordnung angeht, gironimo, verstehen die Arbeitsgerichte nur sehr wenig Spaß. Wenn ich die Busladung Wähler, mal angenommen, um kurz vor 15 Uhr noch reinlasse und bis sagen wir 15:20 Uhr wählen lasse, weil ich so nett bin, dann ist die Wahl anfechtbar. Darauf habe ich als WVV, der wirklich viel Arbeit und Zeit in die Durchführung der Wahl investiert hat, absolut Null Bock, das verspreche ich dir. :)
(Und nebenbei: Warum sollen denn diese Nachzügler noch in aller Ruhe wählen dürfen, und die Kollegen, die pünktlich zur Auszählung gekommen sind, sollen warten?)
Erstellt am 11.05.2014 um 09:18 Uhr von sheppard
@Hartmut,
verstehe ich das richtig, es darf dann nur bis z.B. 1 Minute vor 3 jemand in die Wahlkabine gelassen werden, damit die Wahlzeit eingehalten wird?
Erstellt am 11.05.2014 um 10:03 Uhr von blackjack
@ sheppard,
wie sind denn eure Arbeitszeiten?
Erstellt am 11.05.2014 um 11:09 Uhr von Teufel
Hallo .
Was ich nicht verstehe ist warum sollen alle dann so spät kommen?
Ich würde abwarten wie es ist und wie es kommt.
Wenn nicht macht doch mehrere wahlkabinen , dann können gleichzeitig mehrere wählen .
Ist doch kein Problem geht doch schnell .
Erstellt am 11.05.2014 um 16:42 Uhr von nicoline
sheppard,
nach meinem Verständnis gehören das Raussuchen in der Wählerliste und die Aushändigung der Wahlunterlagen zur Stimmabgabe. Deswegen würden wir es so machen: wer um 15:00 Uhr im Wahllokal ist oder es betritt, darf wählen, wer nach 15:00 Uhr hinein will, darf nicht mehr wählen.
Erstellt am 11.05.2014 um 17:45 Uhr von Holterdiepolter
Ihr bewegt euch hier aber auf sehr gefährlichem Terrain.
Der Abschluss der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt, an dem die im Wahlausschreiben festgelegte Zeit für die Stimmabgabe abgelaufen ist. Wenn alle in der Wählerliste eingetragenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, so kann bereits zu diesem Zeitpunkt die Stimmabgabe abgeschlossen werden.
D. h. nicht, dass er auch zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden muss. Im Zweifel hat eben die Wahl solange zu dauern bis alle gewählt haben, oder das betriebliche Arbeitszeitende erreicht wurde. Bei Schichtbetrieben kann dieses auch um Mitternacht der Fall sein.
Das ergibt sich schon aus dem Grundsatz, dass jedem die Wahl ermöglicht werden muss; und dem entsprechend auch die Wahlzeiten einzurichten sind.
Genau wie beim Zeitraum der Abgabe von Wahlvorschlägen, endet ein Termin im Zweifel erst um 24:00 Uhr und nicht schon dann, wenn es gerade ins Konzept passt.
Wer hier eine Wahl nicht mehr zulässt, dürfte sich dann ev. vorm Richter wiederfinden.
Erstellt am 11.05.2014 um 18:08 Uhr von nicoline
Holterdiepolter,
für mich redest Du mal wieder in Rätseln
*Ihr bewegt euch hier aber auf sehr gefährlichem Terrain.*
Wen genau meinst Du mit "Ihr"?
*Der Abschluss der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt, an dem die im Wahlausschreiben festgelegte Zeit für die Stimmabgabe abgelaufen ist.*
In Sheppards Fall also 15:00 Uhr?
*Im Zweifel hat eben die Wahl solange zu dauern bis alle gewählt haben, oder das betriebliche Arbeitszeitende erreicht wurde.*
Wozu dann eine Angabe des Endes im Wahlausschreiben?
*Wer hier eine Wahl nicht mehr zulässt, dürfte sich dann ev. vorm Richter wiederfinden.*
Wer hier wann eine Wahl nicht mehr zuläßt?
Erstellt am 11.05.2014 um 20:40 Uhr von Holterdiepolter
„für mich redest Du mal wieder in Rätseln“
Mmmh…wenn das wirklich so ist, bitte ich um Entschuldigung.
*Ihr bewegt euch hier aber auf sehr gefährlichem Terrain.*
„Wen genau meinst Du mit "Ihr"?“
Alle die die meinen, dass die Zeitangabe im Wahlausschreiben dazu berechtigt, Wahlbereite von einer Wahl aufgrund eines Zeitablaufs auszuschließen. Erst recht dann, wenn dieser Zeitpunkt willkürlich gewählt wurde und nicht ev. bestehende betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
*Der Abschluss der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt, an dem die im Wahlausschreiben festgelegte Zeit für die Stimmabgabe abgelaufen ist.*
„In Sheppards Fall also 15:00 Uhr?“
Ja, aber nur dann, wenn alle Wahlberechtigten bereits gewählt haben. Wie den weiteren Ausführungen ja zu entnehmen ist.
*Im Zweifel hat eben die Wahl solange zu dauern bis alle gewählt haben, oder das betriebliche Arbeitszeitende erreicht wurde.*
„Wozu dann eine Angabe des Endes im Wahlausschreiben?“
Eben dazu, dass wenn alle bereits gewählt haben, die Wahl zu diesem Zeitpunkt beendet werden kann und darf.
*Wer hier eine Wahl nicht mehr zulässt, dürfte sich dann ev. vorm Richter wiederfinden.*
„Wer hier wann eine Wahl nicht mehr zuläßt?“
Na wer wohl? Natürlich der WV (Wahlanfechtung). Auch wenn sie dann nicht mehr in Amt und Würden sind, besteht doch immer noch die Möglichkeit, hier als Zeuge einem Richter sein Antlitz zeigen zu müssen.
Erstellt am 11.05.2014 um 20:55 Uhr von nicoline
*Ja, aber nur dann, wenn alle Wahlberechtigten bereits gewählt haben. Wie den weiteren Ausführungen ja zu entnehmen ist.*
Du willst mir ernsthaft sagen, dass das Wahllokal geöffnet bleiben muss, bis alle gewählt haben? Es gibt doch genug, die gar nicht wählen wollen, wie lange soll man denn auf die warten?
Also, das geht aus keinem Kommentar und keinem Wahlleitfaden hervor, was Du hier schreibst!
*Na wer wohl?*
Mir ging es in der Frage um das "wann", nicht um das "wen"!
Erstellt am 11.05.2014 um 21:49 Uhr von Holterdiepolter
„Du willst mir ernsthaft sagen, dass das Wahllokal geöffnet bleiben muss, bis alle gewählt haben? Es gibt doch genug, die gar nicht wählen wollen, wie lange soll man denn auf die warten?.“
Das will ich natürlich nicht.
Der springende Punkt ist hier ja, dass eben ein WV kein Hellseher ist, also gar nicht Wissen kann, wer zur Wahl kommt oder nicht. Aber genau das ist es auch, was ihn dazu zwingt die Zeiträume so zu legen, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht in den betrieblich üblichen Arbeitszeiten wahrnehmen können.
Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann dieses sogar über mehrere Tage notwendig sein.
Bei Schichtbetrieb haben diese Zeiten so gelegt zu werden, dass alle Schichten hier abgedeckt sind. Da reicht es aber nicht aus, wenn nur ein oder zwei Std. Schichtübergreifend eingeplant werden. Hier kann es betrieblich bedingt notwendig sein, zumindest den Zeitraum der halben Schichtlänge, wenn nicht gar die ganze als Wahlzeitraum einzuplanen.
Erst wenn alle betrieblichen Eventualitäten berücksichtigt wurden, die ev. dazu führen könnten dass jemand sein Wahlrecht nicht nachkommen kann, darf davon ausgegangen werden, dass der dann festgelegte Zeitraum die an ihn gesetzten Anforderungen erfüllt.
Einfach einen Termin festzusetzen um ev. eine Auszählung noch innerhalb von 8 Std. hinzubekommen, erfüllt diese Vorgaben nicht. Keinesfalls aber dürfen Wahlberechtigte an der Wahrnehmung ihres Wahlrechts gehindert werden. Im Zweifel muss das Wahllokal eben länger als ursprünglich geplant geöffnet bleiben.
„Also, das geht aus keinem Kommentar und keinem Wahlleitfaden hervor, was Du hier schreibst!“
Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Einer von uns hat hier nicht die entsprechenden Kommentare. Es gibt hierzu aber auch einige Urteile, denen dieses sinngemäß zu entnehmen ist.
Erstellt am 11.05.2014 um 22:19 Uhr von Nubbel
jippie, der aktions riedo ist wieder da
Erstellt am 12.05.2014 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Holterdiepolter hat leider vergessen auf einige andere wesentliche Vorschriften des südostsenegalesischen Wahlrechts hinzuweisen:
- Grundsätzlich hat das Wahllokal 7 Wochen durchgehende geöffnet zu sein, damit Arbeitnehmer die Urlaub haben dadurch nicht an der Ausübung des Wahlrechts gehindert werden.
- Arbeitnehmern die zu dem im Wahlausschreiben genannten Zeitpunkt im Wahllokal erscheinen um der Auszählung beizuwohnen sind bis zum tatsächlichen Beginn der Auszählung kostenfrei Sekt und Krustentiere zu servieren.
- Auch nach Beginn der Auszählung durfen Wahlberechtigte ihr Wahlrecht noch mit Waffengewalt (max. Kaliber: 20mm) durchsetzen.
Erstellt am 12.05.2014 um 20:10 Uhr von Erschüttert
Na endlich hats mal einer begriffen!!!!
Aber was mache ich jetzt? da ich doch 8 Wochen Urlaub habe und diese immer am Stück nehme?
Erstellt am 12.05.2014 um 21:24 Uhr von nicoline
*Einer von uns hat hier nicht die entsprechenden Kommentare.*
Wer das wohl ist!
*Es gibt hierzu aber auch einige Urteile, denen dieses sinngemäß zu entnehmen ist.*
Aha sinngemäß, alles klar.
Wir bleiben dann doch lieber bei der gesamtdeutschen Fassung der Wahlordnung und deren uns zugänglichen Kommentaren.
PS: armer sheppard, ist jetzt wahrscheinlich mehr vewirrt als vorher!
Erstellt am 12.05.2014 um 22:00 Uhr von Nubbel
Erstellt am 15.05.2014 um 13:58 Uhr von pillepalleTR
Zitat Hartmut:
"(Und nebenbei: Warum sollen denn diese Nachzügler noch in aller Ruhe wählen dürfen, und die Kollegen, die pünktlich zur Auszählung gekommen sind, sollen warten?)"
Für mich sind Wahlberechtigte, die sich VOR dem im Wahlausschreiben bekanntgegebenen Ende der Stimmabgabe in die Schlange vorm Wahllokal eingereiht haben, grundsätzlich keine "Nachzügler." Sie tun das, weil die Schlange bereits da ist (mögliche Gründe dafür: siehe weiter unten)
Wenn man bösartig veranlagt ist, könnte man dem WV nämlich auch mangelhafte Planung bei der Bemessung der Anzahl der Wahlkabinen unterstellen - was aber nicht "strafbar" im Sinne der WO ist.
Es soll auch durchaus schon vorgekommen sein, dass sich Schlangen deshalb gebildet haben, weil Wähler es minutenlang nicht fertiggebracht haben, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen und danach den Wahlzettel nicht in den Umschlag bekommen haben.
Es gibt also vielerlei Gründe, wieso es zu "Stau" kommen kann...nicht immer ist der von dir sogenannte "Nachzügler" daran schuld.
Als WV würde ich kurz vor Ende einen/zwei Wahlhelfer (ggf. ein WV-Mitglied dabei) abstellen, die registrieren, wer (in dem Fall) um Punkt 15:00 Uhr als Letztes in der Schlange gestanden hat. Die um Punkt 15 Uhr in der Schlange Stehenden werden noch zur Stimmabgabe zugelassen. Personen, die sich nach 15:00 Uhr einreihen wollen, werden mit Hinweis auf das Wahlausschreiben abgewiesen.
Analog könnte man auch einen -zugegebenermaßen äußerst theoretischen Fall- bei der Briefwahl konstruieren: beginnt der Postbote auf seinem routinemäßigen Arbeitsweg um 14:55 Uhr mit dem Einwurf der BW-Rückläufer und ist es ihm auf Grund der Briefkastenkapazität, der Breite des Briefschlitzes und/oder weil er kurz vor der Pensionierung steht, nicht möglich, den Vorgang bis Punkt 15:00 Uhr abzuschließen, werden dann die Wahlbriefe, die "zu spät" von ihm eingeworfen werden, nicht mehr zugelassen?
Erstellt am 15.05.2014 um 14:05 Uhr von pillepalleTR
...und bitte jetzt nicht mit der "Klappe" argumentieren, die um Mitternacht im Postfach eines Gerichtes automatisch umschlägt und den Eingang von Post zwischen "gestern" und "heute" mechanisch trennt...
Briefträger sind äußerst selten um Mitternacht unterwegs und Personen, die fristgerecht etwas abzugeben haben, stehen um die Uhrzeit auch eher seltener dort in der Schlange.