Erstellt am 09.05.2014 um 18:27 Uhr von blackjack
Erstellt am 09.05.2014 um 18:35 Uhr von riecke
Hallo, danke für die Antwort!
Würdest Du bitte die begründen? Ich habe gelesen, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist das Wahlrecht entfällt. Wie ist diese Aussage in diesem Fall zu verstehen?
Ich würde sagen, der Mitarbeiter dürfte nicht wählen.
Erstellt am 09.05.2014 um 18:39 Uhr von Kölner
Er ist doch noch Mitarbeiter des Betriebes....
Erstellt am 09.05.2014 um 18:49 Uhr von riecke
Ja, er ist zwar Mitarbeiter des Betriebes, aber warum steht es überall, dass das Wahlrecht nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt? Lediglich wenn Kündigungsschutzklage eingereicht ist, darf der Mitarbeiter auch nach Ablauf der Kündigungsfrist wählen. Könnt Ihr Eure Antworten irgendwie rechtlich begründen?
Erstellt am 09.05.2014 um 18:56 Uhr von Kölner
Wann läuft denn die Kündigungsfrist ab? Tipp: 31.05.?
Erstellt am 09.05.2014 um 19:04 Uhr von gironimo
Maßgeblich ist allein der Wahltag. Hat da ein Arbeitsverhältnis bestanden, darf gewählt werden. Insofern dürfen ja auch kurzfristige Aushilfen wählen, wenn sie ansonsten die Kriterien des § 7 BetrVG erfüllen.
Erstellt am 09.05.2014 um 19:53 Uhr von nicoline
*Darf ein Mitarbeiter, der selbst sein Arbeitsverhältnis Ende April zum 31.05.2014 gekündigt hat (Kündigungsfrist ein Monat), am 09.05.2014 an der Betriebsratswahl teilnehmen?*
Ja, denn er ist ja "bis Ablauf" der Kündigungsfrist in dem Betrieb beschäftigt.
*Ich habe gelesen, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist das Wahlrecht entfällt.*
Korrekt. Du schreibst ja aber, dass er Ende April selber gekündigt hat und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Also ist die Kündigungsfrist Ende Mai abgelaufen und nicht schon am 09.05. Ist doch ziemlich logisch, oder?
*Ich würde sagen, der Mitarbeiter dürfte nicht wählen.*
Das sagst Du dann verkehrt!
*Ja, er ist zwar Mitarbeiter des Betriebes, aber warum steht es überall, dass das Wahlrecht nach Ablauf der Kündigungsfrist entfällt?*
Sag mal, auf welchem gedanklichen Umweg bist Du? NACH ABLAUF => dreimal unterstrichen!
Am 09.05. ist nicht NACH ABLAUF