§ 38 Wahl der Freizustellenden
Wir haben vier Freistellungen und möchten davon eine 50/ 50 auf zwei Kollegen aufteilen. Würde diese bei D`Hond als einer gewertet oder als zwei? Wenn wir denn einen Gegenvorschlag bekommen. Ich hoffe irgendwer kann mir folgen .
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
09.05.2014 um 21:15 Uhr
Interessante Frage? Ich kann nur raten. Wenn eine Freistellung geteilt wird, würde ich darauf tippen, dass dann wie zwei Positionen gerechnet wird ( also auch u.U. zwei Listen jeweils eine halbe Freistellung erhalten könnten)
09.05.2014 um 21:40 Uhr
gironimo, Wenn eine Freistellung geteilt wird, würde ich darauf tippen, dass dann wie zwei Positionen gerechnet wird Wir hatten diese Situation bei der letzten Wahl und haben von unserem Anwalt die Auskunft erhalten, dass man 1 Freistellung mit 2 Namen aufschreiben kann, wenn die Freistellung hälftig geteilt werden soll für eine Liste.
10.05.2014 um 10:43 Uhr
Naja - ich sage ja nur, dass ich da anders tippe.
Mag ja sein, dass der Anwalt es anders sieht. Wahrscheinlich muss erst einmal einer die Gerichte bemühen (vielleicht hat ja auch schon mal einer??). Ist ja eine interessante Frage.
10.05.2014 um 15:11 Uhr
Naja - und ich sage ja nur, dass es bei uns so gelaufen ist. Die gegnerische Liste war auch Deiner Meinung, hat sich dann aber der Ansicht des Anwalts gebeugt.
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