Hallo!
Können wir als Betriebsrat einer Einstellung wegen Benachteiligung widersprechen wenn es sich bei beiden Personen um befristet Beschäftigte handelt?
Person 1: befristet beschäftigt sein 01.02. - 31.08.14
Person 2: soll befristet beschäftigt wreden ab 01.06. - 31.08.15
Beide üben dieselbe Tätigkeit aus, nur in unterschiedlichen Bereichen.

Ist die Person 1 durch die längere befristete Einstellung in der Form benachteiligt dass ein Widerspruch möglich ist?

Gibt es Urteile dazu?