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Benachteiligung bei zwei befristete Beschäftigten?

S
SandmannWeiter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Können wir als Betriebsrat einer Einstellung wegen Benachteiligung widersprechen wenn es sich bei beiden Personen um befristet Beschäftigte handelt? Person 1: befristet beschäftigt sein 01.02. - 31.08.14 Person 2: soll befristet beschäftigt wreden ab 01.06. - 31.08.15 Beide üben dieselbe Tätigkeit aus, nur in unterschiedlichen Bereichen.

Ist die Person 1 durch die längere befristete Einstellung in der Form benachteiligt dass ein Widerspruch möglich ist?

Gibt es Urteile dazu?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

09.05.2014 um 00:42 Uhr

Nein. ......

G
gironimo

09.05.2014 um 10:01 Uhr

Die Nichtübernahme einer befristeten Arbeitskraft wird zwar ausdrücklich im § 99 BetrVG als Grund genannt. Hier hebt er sich aber in so fern auf, dass ja ein anderer, der befristet ist, übernommen wird.

Da müssen also alle anderen Umstände, die zur Einstellung führen sollen abgewogen werden. Ich denke, dass ein BR diese Abwägung nicht leisten kann. Das wäre Sache des Gerichts.

Es käme also auf "sonstige Nachteile" an. Vielleicht findet Ihr hier etwas und könnt deshalb die Zustimmung verweigern. Dann eröffnet man wenigstens den Weg zum Gericht.

Allerdings -- ob das im Sinne der/des Betroffenen ist, sei zu überlegen.

P
Pjöööng

09.05.2014 um 12:02 Uhr

Wo ist denn da ein Nachteil?

Situation ohne die Neueinstellung von Person 2: Person 1 ist befristet beschäftigt bis 31.08.2014

Situation mit der Neueinstellung von Person 2: Person 1 ist befristet beschäftigt bis 31.08.2014

Zitat (gironimo): "Die Nichtübernahme einer befristeten Arbeitskraft wird zwar ausdrücklich im § 99 BetrVG als Grund genannt."

Aber laut Gesetz nur bei unbefristeter Einstellung. Da Person 2 hier ebenfalls nur befristet eingestellt werden soll, hilft das nicht weiter.

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