Zitat (nicoline):
"In § 12 wird beschrieben, dass eine Unterbrechung der Auszählung möglich ist."
Hmmm... auch nach mehrmaligen Lesen kann ich die Stelle nicht finden!
"Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird."
In diesem Satz? Da steht meines Erachtens nur, dass wenn zwischen Ende der Stimmabgabe und (Beginn) der Auszählung eine Unterbrechung ist, die Urne zu versiegeln ist. Von einer Unterbrechung der Auszählung ist da nicht die Rede.
"Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochen wird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt."
Hier lese ich nur etwas von der Unterbrechung der Stimmabgabe, aber nichts von einer Unterbrechung der Auszählung.
Zitat (Oblatixx):
"Das finde ich nicht gedeckt durch den §12, da ja die Wahlurne bereits zur Zählung geöffnet war und dann ... ja, was war dann mit der?"
Mit der Wahlurne? Die steht vermutlich unbeachtet in irgendeiner Ecke, ist das von irgendeiner Relevanz?
Zitat (nicoline):
"Und die Urne muss dann halt wieder versiegelt werden."
Wozu? Üblicherweise wird man doch die Wahlurne zu Beginn der Auszählung leeren, kontrollieren ob sie leer ist und den Zuschauern zeigen dass sie leer ist. Anderenfalls müsste man ja jemanden abstellen, der die Wahlurne im Auge behält.
Es geht hier auch nicht darum, ob das notwendig ist, oder was auch immer. Es kann durchaus Gründe geben, warum die Auszählung unterbrochen wird. Sei es, weil in einem großen Betrieb Persönlichkeitswahl stattfindet oder weil die Auszählung wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses unterbrochen werden muss.
Letztendlich wird der Wahlvorstand so zu verfahren haben, dass den Anforderungen aus Gesetz und Wahlordnung Genüge getan wird. Dabei würde ich persönlich eher ui viel als zu wenig tun. Also z.B. die bereits ausgezählten Stimmzettel möglichst sortiert in Umschläge verpacken, auf diesen dokumentieren, was sich darin befindet und sie versiegeln. Ebenso würde ich die noch nicht ausgezählten Stimmen in ein passendes Behältnis packen, dokumentieren, was dort drin ist und versiegeln. Zum Schluß könnte man all diese Unterlagen in die Wahlurne packen und diese ebenfalls versiegeln. Dann wäre noch sowohl den Anwesenden, wie auch der Betriebsöffentlichkeit mitzuteilen, wann die Auszählung fortgesetzt wird.