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Auszahläng 2 Tage

T
tersane
Nov 2016 bearbeitet

Gestern wurde bei uns Betriebsrat gewählt, die Auszählung wurde gestern ab 15:00 Uhr angefangen dann wurde unterbrochen damit am nächsten Tag gezählt wird. Ist es rechtens

1.437011

Community-Antworten (11)

N
nicoline

08.05.2014 um 23:45 Uhr

tersane,

§ 12 Abs. 5 Wahlordnung: (5) Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochen wird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt.

Rechtens ist das also! Der Wahlvorstand kenn ein solches Vorgehen beschließen.

P
Pjöööng

09.05.2014 um 02:17 Uhr

nicoline,

das, was Du dort zitiert hast, hat aber nichts direkt mit der Frage zu tun.

Es gbt kein ausdrückliches Verbot im Gesetz, von daher denke ich, dass es nicht explizit verboten ist.Allerdings würde ich davon dringendst abraten, da die Möglichkeit dabei Fehler zu machen besonders groß ist.

O
Oblatixx

09.05.2014 um 08:16 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde mit der Auszählung 15:00 Uhr bereits begonnen. Dann hatten sie keine Lust mehr und haben abgebrochen, um am nächsten Tag weiter auszuzählen. Das finde ich nicht gedeckt durch den §12, da ja die Wahlurne bereits zur Zählung geöffnet war und dann ... ja, was war dann mit der?

N
nicoline

09.05.2014 um 09:05 Uhr

Pjöööng, na, ich finde schon. Es wurde gefragt, ob es rechtens ist. In § 12 wird beschrieben, dass eine Unterbrechung der Auszählung möglich ist. Zusätzlich, wie Du beschrieben hast, findet man kein Verbot im Gesetz. Die Frage wäre hier für mich, ob der WV beschlossen hat, an zwei Tagen auszuzählen oder, ob es tatsächlich so war, dass sie unterbrochen haben, weil sie keine Lust mehr hatten.

da ja die Wahlurne bereits zur Zählung geöffnet war und dann ... ja, was war dann mit der? Und die Urne muss dann halt wieder versiegelt werden.

O
Oblatixx

09.05.2014 um 11:09 Uhr

;)) Vielleicht bin ich mit unseren 80 Stimmzetteln auch etwas kurzsichtig. Mir erschließt sich nicht immer gleich eine Notwendigkeit.

P
Pjöööng

09.05.2014 um 11:47 Uhr

Zitat (nicoline): "In § 12 wird beschrieben, dass eine Unterbrechung der Auszählung möglich ist."

Hmmm... auch nach mehrmaligen Lesen kann ich die Stelle nicht finden!

"Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird."

In diesem Satz? Da steht meines Erachtens nur, dass wenn zwischen Ende der Stimmabgabe und (Beginn) der Auszählung eine Unterbrechung ist, die Urne zu versiegeln ist. Von einer Unterbrechung der Auszählung ist da nicht die Rede.

"Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochen wird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt."

Hier lese ich nur etwas von der Unterbrechung der Stimmabgabe, aber nichts von einer Unterbrechung der Auszählung.

Zitat (Oblatixx): "Das finde ich nicht gedeckt durch den §12, da ja die Wahlurne bereits zur Zählung geöffnet war und dann ... ja, was war dann mit der?"

Mit der Wahlurne? Die steht vermutlich unbeachtet in irgendeiner Ecke, ist das von irgendeiner Relevanz?

Zitat (nicoline): "Und die Urne muss dann halt wieder versiegelt werden."

Wozu? Üblicherweise wird man doch die Wahlurne zu Beginn der Auszählung leeren, kontrollieren ob sie leer ist und den Zuschauern zeigen dass sie leer ist. Anderenfalls müsste man ja jemanden abstellen, der die Wahlurne im Auge behält.

Es geht hier auch nicht darum, ob das notwendig ist, oder was auch immer. Es kann durchaus Gründe geben, warum die Auszählung unterbrochen wird. Sei es, weil in einem großen Betrieb Persönlichkeitswahl stattfindet oder weil die Auszählung wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses unterbrochen werden muss.

Letztendlich wird der Wahlvorstand so zu verfahren haben, dass den Anforderungen aus Gesetz und Wahlordnung Genüge getan wird. Dabei würde ich persönlich eher ui viel als zu wenig tun. Also z.B. die bereits ausgezählten Stimmzettel möglichst sortiert in Umschläge verpacken, auf diesen dokumentieren, was sich darin befindet und sie versiegeln. Ebenso würde ich die noch nicht ausgezählten Stimmen in ein passendes Behältnis packen, dokumentieren, was dort drin ist und versiegeln. Zum Schluß könnte man all diese Unterlagen in die Wahlurne packen und diese ebenfalls versiegeln. Dann wäre noch sowohl den Anwesenden, wie auch der Betriebsöffentlichkeit mitzuteilen, wann die Auszählung fortgesetzt wird.

O
Oblatixx

09.05.2014 um 12:24 Uhr

Mit der Wahlurne? Die steht vermutlich unbeachtet in irgendeiner Ecke, ist das von irgendeiner Relevanz?

Ja, denn ich kann mir vorstellen, nach dem, was ich hier schon gelesen habe, wie manche Wahlen durchgeführt werden, dass eben NICHT die Urne auf den Tisch gekippt wird und dann in einer Ecke steht, sondern dass man eine handvoll Zettel herausnimmt, diese auszählt, die nächste handvoll usw ...

Und wenn es von keiner Relevanz ist, dann musst Du das nicht auch noch wiederholen. Schön, dass es dich gibt.

B
blackjack

09.05.2014 um 12:42 Uhr

28 Es könne dahingestellt bleiben, ob die öffentliche Stimmauszählung unterbrochen und erst vier Tage später fortgeführt werden könne. Voraussetzung sei jedoch mindestens, dass der Wahlvorstand in der öffentlichen Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasse. Zum anderen wäre es Voraussetzung gewesen, dass die Stimmzettel in einem Behältnis aufbewahrt und versiegelt werden würden, so dass in der Zeit der Unterbrechung Manipulationen und Veränderungen nicht einmal theoretisch denkbar gewesen seien. Die Wahlzettel hätten dann in öffentlicher Sitzung versiegelt werden müssen. 55 Eine Unterbrechung der Stimmauszählung sei dann gerechtfertigt, wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes zum Beispiel aus körperlicher Erschöpfung nicht mehr in der Lage seien, die ordnungsgemäße Durchführung des Auszählungsverfahrens garantieren zu können. Die Unterbrechung sei vor diesem Hintergrund geboten gewesen.

P
Pjöööng

09.05.2014 um 13:35 Uhr

Danke blackjack, passt wunderbar zu der Diskussion über die Zulässigkeit von Zitaten vor ein paar Tagen.

Oblatixx, glaubst Du ernsthaft, Du könntest mir sagen, was ich tun mss oder auch nicht?

B
blackjack

09.05.2014 um 13:47 Uhr

##Danke blackjack, passt wunderbar zu der Diskussion über die Zulässigkeit von Zitaten vor ein paar Tagen.##

Trage immer wieder gerne etwas dazu bei, damit die Koryphäen dieses Forums sich auslassen können.

O
Oblatixx

09.05.2014 um 13:56 Uhr

Oblatixx, glaubst Du ernsthaft, Du könntest mir sagen, was ich tun mss oder auch nicht? Oh, habe ich den Guru an der Ehre getroffen? Das wollte ich natürlich nicht. Aber wie ich schon mal sagte, mit dir kann man sich nicht unterhalten, denn Du hast immer recht! Und was ich glaube, geht dich weniger als nichts an.

@Admin: Wo ist der ignore-button?

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