BR anwesendheit bei Kündigung
Hallo Leute, darf der BR bei einer Ausprechung der Kündigung dabei sein?
Community-Antworten (7)
06.05.2014 um 13:31 Uhr
Selbstverständlich darf ein Arbeitnehmer seine Kündigung auch dann abgeben wenn sich ein Betriebsratsmitglied im selben Raum befindet.
06.05.2014 um 14:50 Uhr
Ist wohl andersherum gemeint. Der BR kann dabei sein, wenn der AG jemanden Kündigen will, wenn der Betroffene hierzu den BR dabei haben will .
06.05.2014 um 15:34 Uhr
Ergibt für mich auch keinen Sinn, da der AN in der Regel nicht wissen wird, wann ihm die Kündigung zugestellt wird. Und ob er einen Rechtsanspruch darauf hätte, dass der Arbeitgeber mit der Übergabe der Kündigung wartet bis ein BRM angedackelt gekommen ist? Ich denke nicht.
07.05.2014 um 03:55 Uhr
Vielleicht will ja auch der Arbeitgeber den BR dabei haben, wenn er die Kündigung überreicht? Etwas mehr Info über die Hintergründe wären nicht schlecht.
Sollte es so sein, wäre ich aber als BR zurückhaltend, denn er sollte bei einer Kündigung eher nicht Seite an Seite mit dem Arbeitgeber auftreten.
Der BR darf sicherlich dabei sein, aber es ist die Frage, ob es Sinn macht. Wenn der Arbeitnehmer eine Beratung braucht, kann man das auch im Anschluss erledigen.
07.05.2014 um 08:20 Uhr
wenn eine kündigung ausgesprochen wird, sollte das gespräch mit dem Kollegen im Zuge der anhörung schon längst gelaufen sein
09.05.2014 um 23:27 Uhr
Der Betriebsrat ist zu einer Kündigung eines MA vorher anzuhören, sonst ist die Kündigung unwirksam. Dazu kann der BR sich äußern oder nicht - je nachdem wie der BR das sieht. Wenn die Kündigung überreicht wird oder der MA zu einem Gespräch zum AG eingeladen wird, kann der AN immer ein BR - Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen. Es gibt ja auch AN, die das nicht wollen.
10.05.2014 um 15:39 Uhr
Danke liebe Kollegen, der Sachverhalt war der, dass ein MA gekündigt und gleichzeitig freigestellt wurde aber bei der Aussprechung kein BR Mitglied vor Ort war. Der MA wurde danach vom Personalchef an seinen Spinnt geführt und durch die ganze Produktion bis hin vors Werkstor. Eine Demütigung für den MA ohne gleichen. Es war keine fristlose Kündigung (also kein Diebstahl keine Gewalt...) Der Anhörung zur Kündigung wurde seitens BR auch nicht zugestimmt.
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