Erstellt am 06.05.2014 um 09:18 Uhr von gironimo
Reine Beförderungen sind mitbestimmungfrei.
Die Frage, die Ihr prüfen müsst ist, ob bei dem Kollegen die Tätigkeiten und Arbeitsumstände in der Weise ändern, dass vielleicht eine Versetzung vorliegt ( Vergleiche § 95 Abs. 3 BetrVG).
Aber das kommt eben auf den Einzelfall an.