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Höhere Kompetenzen für

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mioumei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unserer EX BR-Vorsitzener ist wg. Arbeitgebernähe "leider" nicht wieder gewählt worden. Jetzt hat ihn der Chef mit Weisungsbefugnis gegenüber gesammtem Personal ausgestattet. Ohne uns, den neuen BR, zu informieren. Sind wir da nicht in der Mitbestimmung? Darf er das? Beruft sich auf sein Direktionsrecht. Müssen wir das akzeptieren?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo Akzeptiert

06.05.2014 um 11:18 Uhr

Reine Beförderungen sind mitbestimmungfrei.

Die Frage, die Ihr prüfen müsst ist, ob bei dem Kollegen die Tätigkeiten und Arbeitsumstände in der Weise ändern, dass vielleicht eine Versetzung vorliegt ( Vergleiche § 95 Abs. 3 BetrVG).

Aber das kommt eben auf den Einzelfall an.

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