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Kompetenzen eines BR Vorsitzenden?

G
gbi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegenInnen, ich habe iene spezielle Frage zu den Kompetenzen eines BR Vorsitzenden: wir sind ein 5er BR - 2 von uns hatten den Auftrag die Ergebnisse einer Betriebsversammlung im Überblick zusammenzufassen. Mit dem ergebnis war die BR Vorsitzende nicht einverstanden und hat einen eigenen Entwurf gemacht; diesem haben wir (die beiden Originalverfasser) wegen inhaltlicher Differenzen nicht zugestimmt. Jetzt sind alle 3 anderen per telefon- und Mailabfrage nach der meinung gefragt worden, welche Version veröffentlich werden soll. Wir 2 haben daruf hingewiesen, dass kein ordentlicher Beschluss für die Veröffentlichung der 2. Fassung vorliegt. dennoch will die BR-Vors. das nun machen. Welche Möglichkeiten haben wir beide nun noch ?

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

21.07.2008 um 13:45 Uhr

@gbi, jetzt würde mich mal zu allererst interessieren, wo und warum ihr das "veröffentlichen" wollt???

G
gbi

21.07.2008 um 14:56 Uhr

@monalisa Es sind die Besprechungsergebnisse einer Betriebsversammlung, nicht BR-Sitzung, mit teilnahme des geschäftsführers und da ging es um konkrete Punket (Dienstwagen, Urlaubseinreichung, Krankmeldung, Arbeitsunfall, Raucherzimmer etc.); darüber sollten alle MA (nur 30% waren bei der Betr.versmmlung) informiert werden im firmeneigenen Intranet.

B
betriebsratten

21.07.2008 um 18:29 Uhr

Mal ein bisschen off topic

Wenn Ihr das veröffentlicht wird bald gar keiner mehr zur Betriebsversammlung kommen. Haben wir bei uns auch mal diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen es zu lassen.

G
gbi

22.07.2008 um 15:59 Uhr

@betriebsratten ...unter dem Aspekt habe ich das noch gar nicht gesehen - guter Einwand. Nu ist es aber eh zu spät für dieses Mal, denn das (nicht per Beschluss, sondern nur durch tel. Absprache, "Ersatz"-Dokument) ist im Intranet veröffentlicht.

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