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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frühester Termin für erste Sitzung?

R
Rosenstolz
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Annahmen sollten richtig sein:

  • Nach der Wahl haben die neuen BR-Mitglieder 3 Tage Zeit, ihr Amt ggf. nicht anzunehmen.
  • Der Wahlvorstand muss innerhalb einer Woche zur konstituirenden Sitzung einladen, stattfinden kann die Sitzung selber auch später

Meine Frage: zu wann darf der Wahlvorstand frühestens einladen? Muss er die 3-Tages-Frist für die Annahme/Ablehnung abwarten oder darf er die erste Sitzung auf nur 2 1/2 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses terminieren?

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Community-Antworten (8)

H
Hartmut Akzeptiert

05.05.2014 um 23:08 Uhr

Hallo Rosenstolz, ich schlage vor, die Sitzung fristgerecht auf ca. eine Woche nach der Wahl zu legen. Dann kann es sogar zwei Mal nacheinander vorkommen, dass ein Amt vor Antritt abgelehnt wurde, noch dazu in voller 'Ausreizung' der Frist dazu. Dieser Spielraum sollte für alle praktischen Zwecke ausreichen.

T
Teufel

05.05.2014 um 23:07 Uhr

Hallo.

Abwarten bis die drei Tagesfrist zu Ende ist.

Weil der w v macht ja die gewählten erst nach der 3 Tagesfrist bekannt .

N
nicoline

05.05.2014 um 23:10 Uhr

-Nach der Wahl haben die neuen BR-Mitglieder 3 Tage Zeit, ihr Amt ggf. nicht anzunehmen. das ist nicht ganz so einfach, wie es sich anhört, denn es handelt sich hier um Arbeitstage und nicht um Kalendertage.

Beispiel: Ein gewählter Bewerber erhält die Benachrichtigung des Wahlvorstands am Donnerstag, den 01. April 2010 (Gründonnerstag vor Ostern). Wenn in dem Betrieb in einer Fünf-Tage-Woche gearbeitet wird, dann läuft die Frist, am Donnerstag, den 08. April 2010 ab, da von Karfreitag bis Ostermontag in diesem Betrieb nicht gearbeitet wird. Nachtrag: hab vergessen, die Quelle des Beispiels oben anzugeben, sorry, jetzt 21:38 Uhr nachgeholt. Quelle: DGB Wahlleitfaden Normales Wahlverfahren

Wird in dem Betrieb jedoch an 7 Tagen in der Woche gearbeitet (die Wahlhotline einer großen Gewerkschaft setzt die Frist sogar individuell pro AN fest, je nachdem ob derjenige an 5 Tagen der Woche oder an 7 Tagen in der Woche eingesetzt wird) würde die Frist am Dienstag den 06. April 2010 nach Ostern enden.

zu wann darf der Wahlvorstand frühestens einladen? Muss er die 3-Tages-Frist für die Annahme/Ablehnung abwarten oder darf er die erste Sitzung auf nur 2 1/2 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses terminieren? Der Wahlvorstand kann nur dann vor Ablauf der oben genannten Frist zur Sitzung laden, wenn die Gewählten feststehen. Das ist möglich, wenn alle Kandidaten im Vorwege erklären, dass sie die Wahl annehmen. Wenn das nicht der Fall ist......wen willst Du laden, wenn noch nicht alle zugesagt haben?

C
chappi

06.05.2014 um 00:11 Uhr

Hallo,

der WV kann aber auch versuchen die 3Tagesfrist abzukürzen indem er sich von den gewählten Kandidaten schriftlich erklären lässt, das diese die Wahl nicht ablehnen werden.

K
Kölner

06.05.2014 um 00:27 Uhr

Chaplin Das geht nicht

N
nicoline

06.05.2014 um 19:25 Uhr

Kölner, warum nicht?

P
Pjöööng

06.05.2014 um 20:22 Uhr

Ich hielte es zumindest auch für rechtssicherer, wenn die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen.

N
nicoline

06.05.2014 um 20:47 Uhr

Ach so, dann na gut. Manchmal.........

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