Erstellt am 05.05.2014 um 21:07 Uhr von Teufel
Hallo.
Abwarten bis die drei Tagesfrist zu Ende ist.
Weil der w v macht ja die gewählten erst nach der 3 Tagesfrist bekannt .
Erstellt am 05.05.2014 um 21:08 Uhr von Hartmut
Hallo Rosenstolz, ich schlage vor, die Sitzung fristgerecht auf ca. eine Woche nach der Wahl zu legen. Dann kann es sogar zwei Mal nacheinander vorkommen, dass ein Amt vor Antritt abgelehnt wurde, noch dazu in voller 'Ausreizung' der Frist dazu. Dieser Spielraum sollte für alle praktischen Zwecke ausreichen.
Erstellt am 05.05.2014 um 21:10 Uhr von nicoline
*-Nach der Wahl haben die neuen BR-Mitglieder 3 Tage Zeit, ihr Amt ggf. nicht anzunehmen.*
das ist nicht ganz so einfach, wie es sich anhört, denn es handelt sich hier um Arbeitstage und nicht um Kalendertage.
Beispiel: Ein gewählter Bewerber erhält die Benachrichtigung des Wahlvorstands am
Donnerstag, den 01. April 2010 (Gründonnerstag vor Ostern). Wenn in dem
Betrieb in einer Fünf-Tage-Woche gearbeitet wird, dann läuft die Frist, am
Donnerstag, den 08. April 2010 ab, da von Karfreitag bis Ostermontag in
diesem Betrieb nicht gearbeitet wird.
Nachtrag: hab vergessen, die Quelle des Beispiels oben anzugeben, sorry, jetzt 21:38 Uhr nachgeholt.
Quelle: DGB Wahlleitfaden Normales Wahlverfahren
Wird in dem Betrieb jedoch an 7 Tagen in der Woche gearbeitet (die Wahlhotline einer großen Gewerkschaft setzt die Frist sogar individuell pro AN fest, je nachdem ob derjenige an 5 Tagen der Woche oder an 7 Tagen in der Woche eingesetzt wird) würde die Frist am Dienstag den 06. April 2010 nach Ostern enden.
*zu wann darf der Wahlvorstand frühestens einladen? Muss er die 3-Tages-Frist für die Annahme/Ablehnung abwarten oder darf er die erste Sitzung auf nur 2 1/2 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses terminieren?*
Der Wahlvorstand kann nur dann vor Ablauf der oben genannten Frist zur Sitzung laden, wenn die Gewählten feststehen. Das ist möglich, wenn alle Kandidaten im Vorwege erklären, dass sie die Wahl annehmen. Wenn das nicht der Fall ist......wen willst Du laden, wenn noch nicht alle zugesagt haben?
Erstellt am 05.05.2014 um 22:11 Uhr von chappi
Hallo,
der WV kann aber auch versuchen die 3Tagesfrist abzukürzen indem er sich von den gewählten Kandidaten schriftlich erklären lässt, das diese die Wahl nicht ablehnen werden.
Erstellt am 05.05.2014 um 22:27 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.05.2014 um 17:25 Uhr von nicoline
Erstellt am 06.05.2014 um 18:22 Uhr von Pjöööng
Ich hielte es zumindest auch für rechtssicherer, wenn die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Erstellt am 06.05.2014 um 18:47 Uhr von nicoline
Ach so, dann na gut. Manchmal.........