Darf er z.B. eine Versicherung dorthin einladen, um den MA
die Möglichkeit zum Beratungsgespräch gemeinsam
mit BR und Versicherung zu geben, z.B. über
betriebliche Altersvorsorgemöglichkeiten.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte