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Hausrecht der BV-Vorsitzenden?

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Betriebsratsvorsitzende hat einen Abteilungsleiter nach einem Streitgespräch eindringlich gebeten, das Betriebsratszimmer zu verlassen. Hat sie das Weisungsrecht bzw. das Hausrecht über das Betriebsratszimmer? Könnte es da Probleme geben? Danke

5.31005

Community-Antworten (5)

K
Konrad

02.11.2006 um 16:20 Uhr

Hallo Hans der Betriebsrat hat das "Hausrecht" über das BR- Zimmer! So was gehört zu Ablauf des Betriebsrats auch dazu.

Der BR wie auch der Arbeitgeber (Abteilungsleiter) ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, dies gilt für beide Seiten. Nach dem Motto dürfte es keinen Ärger geben.

B
Biggy

02.11.2006 um 17:05 Uhr

Hallo Konrad ich gebe dir recht, der Betriebsrat hat das Hausrecht im Betriebsratszimmer. Bitte sag mir wo du arbeitest grins, da will ich auch hin. Ich möchte auch mal da arbeiten wo es zwischen AG und BR keinen Ärger gibt. Papier ist halt geduldig und es liegt wohl in der Natur der Sache dass AG und BR nicht auf der gleichen Wellenlänge sind. Ich jedenfalls habe es noch nicht erlebt, dass diese viel gepriesene vertrauensvolle Zusammenarbeit auch wirklich funktioniert.

M
Mona-Lisa

02.11.2006 um 21:04 Uhr

@Hans, als taktisch klug hat sich auch schon erwiesen, bei einem (Streit)Gespräch, das zufällig VOR dem BR-Büro stattfand, den AG IN´S BR-Büro zu bitten.....

H
harald

03.11.2006 um 21:21 Uhr

wenn ihr keine probleme mit eurem ag habt macht ihr eure arbeit nicht richtig. also keine angst redet auf gleicher augenhöhe und denkt daran ein betriebsrat kann kaum etwas falsch machen es sei den er macht nichts

L
Lotte

03.11.2006 um 22:06 Uhr

harald, "wenn ihr keine probleme mit eurem ag habt macht ihr eure arbeit nicht richtig."

Schön, wenn jemand so kurz und knapp die Arbeit aller BR in Deutschland evaluieren kann.

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