Eine Frage: Wie behandelt man Aushilfskräfte die vom AG kürzfristig als Aushilfskraft für Url. und Krankheitsfälle geholt werden. Sind sie wahlberechtigt? Beziehungsweise ab wann sind sie wahlberechtigt? Gilt hier auch die Regelung min. 3 Monate Beschäftigung? Bei der Wahlvorbereitung ist das Ganze nicht abzuschätzen. Wie sollte man sich verhalten?

W.N.