Betriebsrätekonferenz
Hallo,
brauche euren Rat.... demnächst steht unsere Betriebsrätekonferenz an,indem wir die Einladung für drei BR Mitglieder erhalten haben. Jetzt meint unser AG,dass nur zwei fahren dürfen.Bei den ersten beiden Personen handelt es sich um die BR Vorsitzende und deren Stellvertreter. Das wäre völlig ausreichend und die dritte Person fährt nicht. Was können wir dagegen machen ?
Community-Antworten (10)
02.05.2014 um 17:55 Uhr
Gar nichts. § 53 BetrVG geläufig? Gibt es einen BA?
02.05.2014 um 18:14 Uhr
BA ???
Dann haben wir also keine Handhabe ?
02.05.2014 um 18:27 Uhr
indem wir die Einladung für drei BR Mitglieder erhalten haben.<
Wer hat denn die Einladung herausgegeben? Da würde ich mal nachfragen warum ausgerechnet 3? Handelt es sich überhaupt um die Versammlung im Sinne §53 BetrVG?
02.05.2014 um 18:34 Uhr
Ergänzung : Das Argument des AG ist natürlich genauso von der Hand zu weisen.
Das wäre völlig ausreichend< hat der AG nicht zu entscheiden. Ob BR-Arbeit erforderlich ist, ist allein Sache des BR.
Das Argument "§ 53 BetrVG sieht das nicht vor", hat der AG ja nicht vorgetragen. Ich neige dazu, immer nur auf das argumentativ einzugehen, was mein Gesprächspartner vorträgt, und nicht auf das, was er vielleicht gemeint haben könnte.
02.05.2014 um 18:47 Uhr
Wer hat eingeladen?
02.05.2014 um 19:32 Uhr
wenn überhaupt muss man fragen: was ist thema? zwei fahren lassen ist doch schon nett
02.05.2014 um 20:32 Uhr
Man sollte hier als BR streng nach Gesetz vorgehen. Das BetrVG gibt hier klare Vorgaben. Wie will man als BR den AG entgegen treten bei Gesetzesverstößen wenn man sich nicht selber daran hält
02.05.2014 um 20:39 Uhr
Um eure Frage zu beantworten.....
- es handelt sich um eine Betriebsrätekonferenz,in dem die GBR Vorsitzende eingeladen hat
- GBR Mitglied und eins aus dem örtlichen BR
02.05.2014 um 23:18 Uhr
##1. es handelt sich um eine Betriebsrätekonferenz,in dem die GBR Vorsitzende eingeladen hat##
Dann, siehe @Kölner,
02.05.2014 um 23:55 Uhr
@lussil BA ??? BA bedeutet hier Betriebsausschuss und der Gestzestext lautet:
§ 53 Betriebsräteversammlung (1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.
Und im Übrigen ist zu empfehlen, den oder die Kommentar/e zu diesem § zu lesen, dort wird ziemlich genau geschildert, wer und wie viele unter welchen Umständen zur Betriebsrätekonferenz fahren können. Einen DKK oder Fitting sollte man eigentlich in jedem BR Büro finden können!
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