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Rufschädigung und Verleumdung

B
Bulle
Jan 2018 bearbeitet

Durch eine Betriebsratskollegin wurden Betriebsratsinternas in den Betrieb getragen. Durch die Verbreitung der Internen Details wurde ein anderer Betriebsratskollege von den meisten Kollegen ab diesem Tag geschnitten und ignoriert. Der Kollege wurde sogar von Aussenstehenden ( Fremddienstleistern) angesprochen was er den da gemacht habe. Durch dieses Gerücht wurde der BR-Kollege sogar bei einer Betriebsratekonferenz schlecht über ihn gesprochen. Wie kann man dieser Kollegein das bestrafen! z.B Abmahnen bzw. ausschluss aus dem BR??????????????? ES ging dabei um eine Sache die nicht das nach draussen dringen durfte und der BR-Kollege über den dieser Mist erzählt wurde hatte überhaupt nichts mit der Sache zu tun. Diese erfundene Geschichte hat ihn aber jetzt schon mit Sicherheit Wählerstimmen gekostet.

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Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

02.01.2012 um 17:34 Uhr

Der BR ist KEIN Geheimrat. Nur sehr weniges unterliegt der Verschwiegenheit. Man darf sollte nur nicht lügen und nicht verleumnen, kann aber andere Sichten haben. Auch kann man seine Unzufriedenheit mit Anderen-BRM, und Beschlüssen haben und sagen.

Man nennt das Ganze ganz einfach auch Demokratie!!!

P
Peanuts

02.01.2012 um 18:23 Uhr

K
Kölner

02.01.2012 um 18:32 Uhr

@peanuts Das ist so unnett, wenn Du das Forum sich selbst überlässt.

@Bulle Ich halte sehr viel davon, wenn BRMs sich darauf besinnen, was ihre eigentliche Aufgabe ist. Weder mit detektivischer Recherche, noch mit arbeitgeberfreundlichen Verhaltensmuster, noch mit hysterischen Gezeter kommt man hier weiter. Kühler Kopf, klärendes Gespräch, und ggf. betriebliche Öffentlichkeit herstellen über den Sachverhalt, dann ist der eine vll. gerettet und der andere böse.

Wollen wir hoffen, dass das Thema dazu taugt!

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