Hallo in die Runde,

BR-Wahl ist bei uns am 7. Mai 2014. Es wird im vereinfachten, einstufigen Verfahren gewählt.

Die Briefwahl kann ja bis zu drei Tage vor der Wahl beantragt werden.

Ist Fristablauf dann der 2. Mai 2014 oder doch der 4. Mai 2014? Finde dazu im Internet widersprüchliche Aussagen, einmal wird von Arbeitstagen, dann wieder nur von Tagen gesprochen.

Wie handhabt ihr es in der Praxis. Lasst ihr MA die nach der Frist noch Briefwahl beantragen möchten, tatsächlich keine Unterlagen mehr zukommen?

Wie ist es mit Briefwahlunterlagen, die verspätet eingehen? Kommt hier automatisch die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ins Spiel, oder müsste diese explizit (auch innerhalb der Frist) beantragt werden?

Viele Grüße + Dankeschön