schriftliche Stimmabgabe
Hallo in die Runde,
BR-Wahl ist bei uns am 7. Mai 2014. Es wird im vereinfachten, einstufigen Verfahren gewählt.
Die Briefwahl kann ja bis zu drei Tage vor der Wahl beantragt werden.
Ist Fristablauf dann der 2. Mai 2014 oder doch der 4. Mai 2014? Finde dazu im Internet widersprüchliche Aussagen, einmal wird von Arbeitstagen, dann wieder nur von Tagen gesprochen.
Wie handhabt ihr es in der Praxis. Lasst ihr MA die nach der Frist noch Briefwahl beantragen möchten, tatsächlich keine Unterlagen mehr zukommen?
Wie ist es mit Briefwahlunterlagen, die verspätet eingehen? Kommt hier automatisch die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ins Spiel, oder müsste diese explizit (auch innerhalb der Frist) beantragt werden?
Viele Grüße + Dankeschön
Community-Antworten (5)
02.05.2014 um 12:44 Uhr
In der Wahlordnung ist von Tagen die Rede. Das sind Kalendertage. Es gelten die Regeln des BGB zur Fristenregelung. Ist die Frist abgelaufen. geht nichts mehr.
Die verspätete Stimmabgabe muss ausdrücklich beantragt werden (siehe § 35 WO). So gesehen kann man darüber diskutieren, ob im vereinfachtem Wahlverfahren das Verlangen nach Briefwahl automatisch den Antrag zur verspäteten Stimmabgabe beinhaltet.
Ich würde als Wahlvorstand in dem Moment, wo jemand Briefwahl beantragt auch darauf erkennen, dass es zu einer verspäteten Stimmabgabe kommen wird und eine entsprechende Frist setzen.
Ihr könnt ja nicht, wenn plötzlich einige Tage später ein Brief eingeht, den einfach zu dem Ergebnis zurechnen.
02.05.2014 um 14:43 Uhr
Heisst also für uns: Tag des Fristablaufs ist Sonntag der 04. Mai 2014?? (Oder doch Samstag) Wir sind ein Betrieb mit 5-Tage-Woche...wie können die MA denn dann den WV erreichen?
Dem Wahlvorstand ist es eigentlich lieber, wenn es nicht zur nachträglichen Stimmabgabe kommt. Ist ja doch ein erheblicher Mehraufwand und solange niemand diese explizit verlangt ist es ja auch nicht erforderlich.
In einem Fall wo davon ausgegangen werden kann, dass dem Wahlvorstand das Kuvert nicht rechtzeitig zugehen wird, würde dieser den Boten spielen.
02.05.2014 um 16:59 Uhr
@ Wieisdasjetzt: Fristablauf ist der 2.Mai, 24 Uhr. Da gibts im Internet Fristenrechner. Ich weiß ja nicht, ob ich den jetzt hier nennen darf. Deinen letzten Satz verstehe ich nicht: In einem Fall wo davon ausgegangen werden kann, dass dem Wahlvorstand das Kuvert nicht rechtzeitig zugehen wird, würde dieser den Boten spielen. Kannst Du den mal erklären? Wer spielt für wen den Boten?
02.05.2014 um 17:21 Uhr
Sorry, Hirn schon in Wochenende ;-)
Damit meine ich: Wenn der WV das Kuvert am Dienstag rausschicken würde und am Mittwoch Wahl ist, wäre es ja ziemlich unwahrscheinlich, dass die Unterlagen am Mittwoch abgegeben werden können. Und um dann die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe zu vermeiden würde unser WV dann einfach zum MA fahren, damit der Postweg vermieden wird und eine fristgerechte Abgabe erfolgen kann.
Hoffe das ist so verständlicher.
02.05.2014 um 17:44 Uhr
siehe hierzu auch § 193 BGB:
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
In § 36 WO heißt es : (...) drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung
Nach meinem Verständnis ist vom Wahltag zurück zu rechnen. Dann wäre Fristende am Freitag, also heute.
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